Wir erinnern uns: Am 18. Januar standen die Verhandlungen um die neue EU-Urheberrechtsreform plötzlich still, nachdem sich die Regierungen der Mitgliedstaaten auf keine gemeinsame Position zum kontroversen Artikel 13 einigen konnten, der Plattformen zum Einsatz fehlerhafter Uploadfilter zwingt. Ohne eine solche Einigung im Rat musste die letzte sogenannte Trilogverhandlung abgesagt werden, wo die Reform eigentlich zwischen Europaparlament und Rat hätte ausverhandelt werden sollen. Die ganze Reform war in der Schwebe, weil die Europawahlen im Mai alle Mehrheiten ändern könnten.

Entgegen mancher Berichte war dieser Verhandlungsstopp aber nicht allein darauf zurückzuführen, dass die nationalen Regierungen auf die beispiellose öffentliche Kritik gehört und verstanden hatten, dass Uploadfilter kostspielig, fehlerhaft und grundrechtswidrig sind. Zweifelsohne hat der öffentliche Protest dazu beigetragen, dass anders als im Vorjahr nicht nur sechs, sondern elf Regierungen gegen die Verhandlungsposition gestimmt haben. Aber letztendlich hing das Zustandekommen einer Ratsposition an einer Einigung zwischen Deutschland und Frankreich, die aufgrund ihrer hohen Bevölkerungszahl beide ein Verhandlungsmandat blockieren konnten. Der Verhandlungsstopp hing also auch unmittelbar mit einer fehlenden Einigung zwischen Deutschland und Frankreich zusammen – nicht über die Frage, ob Uploadfilter überhaupt zum Einsatz kommen sollen, sondern lediglich darüber, welche Plattformen zum Zensieren der User-Uploads verpflichtet werden sollen:

  • Frankreichs Position: Artikel 13 ist super und sollte für alle Plattformen gelten, egal wie klein sie sind. Alle Plattformen müssen demonstrieren, dass sie alles erdenklich Mögliche getan haben, um den Upload urheberrechtlich geschützter Inhalte bereits im Vorfeld zu verhindern. Im Falle kleiner Unternehmen kann das den Einsatz von Uploadfiltern bedeuten, muss es aber nicht – letztendlich soll das ein Gericht im Einzelfall entscheiden (das war die bisherige Ratsposition der Mehrheit der nationalen Regierungen, mit der Unterstützung Frankreichs, ehe Italiens neue Regierung sich grundsätzlich gegen den Artikel 13 stellte und dieser Position somit die qualifizierte Mehrheit entzog.)
  • Deutschlands Position: Artikel 13 ist super, soll aber nicht für alle gelten. Unternehmen mit einem Jahresumsazu von weniger als 20 Millionen Euro pro Jahr sollten vollständig von Artikel 13 ausgenommen sein, um europäische Startups und Kleinunternehmen zu schützen. (Das war nahe an der Position des Europäische Parlaments, das immerhin eine Ausnahme für Unternehmen mit einem Jahresumsatz unter 10 Millionen Euro und weniger als 50 Beschäftigten vorsieht.)

    Worauf Deutschland und Frankreich sich einigen konnten: Eine weitere Verschärfung von Artikel 13

Der deutsch-französische Deal, der heute geleakt ist, sieht vor, dass Artikel 13 für alle profitorientierten Plattformen gilt. Alle müssen Uploadfilter installieren, es sei denn, sie erfüllen alle drei der folgenden extrem engen Kriterien:

1. Die Plattform ist jünger als 3 Jahre alt
2. Der Jahrsumsatz beträgt weniger als 10 Millionen Euro
3. Die Plattform hat weniger als 5 Millionen Nutzer pro Monat

Unzählige völlig harmlose Apps und Webseiten, die nicht alle dieser Kriterien erfüllen, müssten demnach Uploadfilter installieren, die User und Betreiber gleichermaßen schädigen, selbst wenn die Plattform bisher überhaupt kein Problem mit Urheberrechtsverletzungen hat. Einige Beispiele:

  • Diskussionsforen auf kommerziellen Nachrichtenseiten wie das Heise-Forum oder das Forum von Ars Technica (beide älter als 3 Jahre)
  • Patreon, eine Plattform, deren einziger Zweck es ist, Urhebern eine faire Bezahlung für ihre Werke zu ermöglichen (erfüllt keines der drei Kriterien)
  • Soziale Netzwerke für Nischenthemen, wie zum Beispiel GetReeled, eine Plattform, die Angler*innen miteinander vernetzt (deutlich unter 5 Millionen Usern, aber älter als 3 Jahre)
  • Kleine europäische Wettbewerber zu den größeren amerikanischen Namen, wie zum Beispiel Wykop, eine polnische Nachrichtenplattform ähnlich zu reddit (deutlich unter 10 Millionen Euro Jahresumsatz, aber je nach Zählmethode mehr als 5 Millionen User)

Darüber hinaus müssten selbst die kleinsten, neusten Plattformen, die alle drei Kriterien erfüllen, beweisen, dass sie „größte Bemühungen“ unternommen haben, um von Rechteinhabern Lizenzen einzuholen. Eine unmögliche Aufgabe, da Plattformbetreiber für alle möglichen Inhalte, die ihre Nutzer potentiell hochladen könnten, Lizenzen einholen müssten. Es müssten alle Plattenfirmen, Buchverläge, Bildagenturen und so weiter abgeklappert werden – eine unbewältigbare Aufgabe. In der Praxis hieße das, dass alle Websiten und Apps, die Uploads erlauben, gezwungenermaßen jede ihnen angebotene Lizenz annehmen müssten – egal wie unfair die Bedingungen sind, egal, ob sie die Inhalte auf ihrer Plattform überhaupt verfügbar machen wollen.

Zusammengefasst: Der deutsch-französische Kompromiss zu Artikel 13 verlangt, dass fast alle unsere Posts oder geteilten Inhalte online von einer „Zensurmaschine“ – Algorithmen, die grundsätzlich nicht dazu in der Lage sind, zwischen Urheberrechtsverstößen und legaler Nutzung für Parodie oder Kritikzwecke zu unterscheiden – vorab Existenzerlaubnis erhalten. Es würde diesen Rechteinhabern erlauben, jede profitorientierte Website oder App mit Uploadfunktion zu drangsalieren. Europäische Innovation online würde entmutigt werden, wenn solche hohen Kosten und rechtliche Risiken für Startups bestünden – auch wenn sie erst dann eintreten, wenn Plattformen entweder erfolgreich oder 3 Jahre alt geworden sind. Nicht-europäischen Seiten würde ein Anreiz geschaffen werden, einfach alle EU-Nutzer zur Sicherheit zu geoblocken.

Jetzt hängt alles vom Europäischen Parlament ab

Nach der Überwindung dieser Hürde können die Trilogverhandlungen zum Abschluss der Urheberrechtsreform weitergehen. Für die Verhandler*innen besteht ein massiver Druck, keine Zeit aufs Nachdenken zu verlieren und stattdessen in den nächsten Tagen zu einer Vereinbarung zu kommen, um die Richtlinie im März oder April noch verabschieden zu können. Höchstwahrscheinlich sind die nächsten Schritte, dass am Freitag den 8. Februar die Ratsposition, ausgeheckt von Frankreich und Deutschland, beschlossen und daraufhin am Montag den 11. Februar der abschließende Trilog stattfinden wird.

Eure Abgeordneten, ein Großteil derer gerne wiedergewählt werden würde, werden in einer finalen Abstimmung das letzte Wort haben. Letzten September fand Artikel 13 im Parlament nur eine sehr knappe Mehrheit, nachdem eine Ausnahme für kleine und mittelständische Unternehmen eingebaut wurde, die im Gegensatz zum deutsch-französischen Deal den Namen verdient. Ob der Verhandlungsführer für das Parlament, Axel Voss, am Montag auf dieser Ausnahme bestehen wird, ist aber mehr als fraglich.

Ob eure Abgeordneten diese schädliche Version von Artikel 13 ablehnen werden (wie ursprünglich im Juli 2018), oder ob sie sich von Lobbyinteressen blenden lassen, hängt davon ab, ob wir ihnen klar machen können: Wenn ihr das Internet zerstört und Artikel 13 durchwinkt, wählen wir euch nicht wieder.

Soweit dies durch das Gesetz möglich ist, hat der Schöpfer auf das Copyright und ähnliche oder Leistungsschutzrechte zu seinem Werk verzichtet.

33 Kommentare

  1. 1
    Dirk Born-Bestvater

    Ich will, dass Artikel 13 abgelehnt wird und damit die Verpflichtung zur Kontrolle von Uploads nicht neu geregelt wird!

  2. 2

    Was will man von dieser EU Diktatur erwarten. Keiner dieser Lumpen ist von uns „Demokratisch“ gewählt worden. Sie werden alles tun, um nicht des Volkes Willen zu zulassen!

    • Christopher Clay

      Das ist falsch: Das EU-Parlament ist direkt demokratisch gewählt und muss diesem Gesetz mehrheitlich zustimmen – sonst kann es nicht in Kraft treten. Keine Frage: Das Parlament braucht noch das bisher fehlende Recht, Gesetze selbst vorzuschlagen (das darf aktuell nur die Kommission)… aber ohne die Stimme deiner Abgeordneten passiert nichts.

  3. 3
    Benjamin

    Ich denke das Urheberrechte, Lizenzen, Patente, Kopierrechte und der gleichen mehr in den letzten 30 Jahren nur dazu missbraucht wurden leistungslose Einkommen über Generationen für wenige zu sichern. Dies völlig unverschämt noch bis 90 Jahre nach dem Tod des Originators, vererbbar was schlicht nicht mehr als Leistungslose Einkommen für ein paar Nachfahren sind… Es kommt einem diebischen Goldrausch gleich, eine Erfindung, eine Kreation die niemals völlig losgelöst von der Umwelt und anderen Menschen erschaffen werden kann als eine exklusive eigene Leistung zu reklamieren nur um sich ohne weitere eigene Leistungzu berreichern.

  4. 4

    Abend,

    Ich denke es werden vermutlich einige wie ich machen!
    Wir sind ein nicht all zu großes Forum, was in 2 Jahren dann eine System installieren soll, das unsere Nutzer beobachtet? – Nein danke!

    Wenn unsere Abgeordneten glauben, Sie müssten sich gegen die Demokratie stellen und trotz deutlicher Meinungsunterschiede in der Bevölkerung einen Artikel 13 einführen, dann werden sie bald einige auf der Straße sehen.

    Ich werde auch wenn mein Forum 3 Jahre als ist, keinen Uploadfilter installieren. Ob ich dabei das Forum ins Tor Netzwerk ziehe kommt dann darauf an!

    lg

  5. 5

    Wenn ich das so lese bleiben mir 2 Möglichkeiten.

    1. Ich trenne mich von meiner community welche ich vor über 10 Jahren gegründet habe. Zu betonen wäre wohl das dies eine so genannte Non Profit Organisation ist.

    2. Hosting fern ab der EU , Belize bietet sich dafür sicherlich gut an.

    • Christopher Clay

      Hallo Alexander, Non-Profit-Communities bleiben vermutlich generell von Artikel 13 verschont – an anderer Stelle wird er auf Plattformen mit Profitabsicht eingeschränkt.

      • Hallo,

        ich habe nirgends deutlich raus lesen können das Non-Profit-Communities außen vor sind. Ab wann ist man eigentlich Non-Profit. Das ist ebenfalls nicht 100% festgeschrieben, somit könnten Spenden um das Projekt sich selbst tragen zu lassen ebenfalls schon als For-Profit angesehen werden.

      • Michael Müller

        Die Frage ist nur: „Was gilt noch als Non-Profil-Community?“ – Ich wage zu vermuten, dass man da schon raus ist, wenn man Werbepartner hat, in erster Linie um Serverkosten zu decken, oder? Da man das aber nicht so ganz genau steuern kann, dann fällt womöglich auch noch ein kleiner Gewinn ab, auch wenn auf diesen gar nicht aus ist …

  6. 6
  7. 7

    Vielen Dank für den Beitrag. Sehr interessant.
    Ein weiteres Beispiel dafür, das die etablierten Parteien dabei sind, Unzufriedenheit bei den Bürgern zu schüren.
    Dank der Lobby Arbeit sind wir auf dem besten Weg die Demokratie abzuschaffen. Und diese Politiker nehmen es dankend in Kauf.

  8. 8
    Sven Böhm

    Ich danke dir für deine gute Arbeit und die Dokumentation der Geschehnisse welche von den probitären Medien absichtlich nicht die notwendige Wichtigkeit erhält.

  9. 9

    „Rechteinhabern erlauben, jede profitorientierte Website oder App mit Uploadfunktion zu drangsalieren.“
    Das stimmt doch so gar nicht, wenn die Plattform älter als 3 Jahre ist und nicht profitorientiert, dann trifft doch alles ebenfalls zu?

    • Christopher Clay

      Zum Glück nicht: Ein darüberstehendes Kriterium, ohne den Artikel 13 nicht greift, ist dass eine Plattform von Nutzer*innen beigesteuerte Inhalte mit Profitabsicht „organisiert und promotet.“ (Darunter fallen dann z.B. nicht reine Filelocker wie seinerseits Megaupload – obwohl es dort am allermeisten Urheberrechtsverletzungen gibt.)

  10. 10

    Hallo, ich 16 Jahre alt werde sobald ich wahlberechtigt bin nicht die CDU/CSU wählen, soviel wie die in den letzten jahren falsch gemacht haben Und nun dieser unsinn mit Artikel 13. Das Volk schreit und die Vertreter tuhen so als würden sie nur die paar wenigen zu hören die dies unterstützen.
    Nein danke!

  11. 11

    Unglaublich…. Immer diese großen Reden schwingen und dann wenn die alle mal das Zepter in der Hand haben, endsteht so ein Driss wie Artikel 13. Ist ja schön das die alle „etwas gutes“ damit tun wollen das Urheberrecht zu schützen… aber das was am Ende daraus wird, sehen die dann erst wenn es wie immer zu spät ist. … und die sagen, dass es „die Kleinen“ schützt. Und was ist wenn die Kleinen (wie unerwartet) älter als 3 Jahre werden? Vllt. auch mal „Erwachsen“ werden wollen? Super. Ich bin froh das es sowas wie VPN gibt. Wenigstens ein kleiner Weg um das zu umgehen wenn unsere ahnungslose Regierung das durchbringt. Ich habe aber dennoch Hoffung das bei denen mal jemand das Licht in der Rübe anmacht. Kaum zu glauben das eine so große Petition einfach Links liegen gelassen wird. Hey Piraten, was ist eure Meinung zu dieser Petition?

  12. 12

    Ich bin GEGEN Artikel 13.

  13. 13
    Dorothee

    Was würde die Ermöglichung von Artikel 13 für mich bezüglich Social Media bedeuten? Wenn ich einen Facebook-, Twitter- und Instagramaccount habe mit jeweils ca. 500 Freunden. Würden Bilder, Videos und Beiträge von mir zensiert? Ist die Vorgehensweise da vom Betreiber der Plattformen abhängig?

    • Christopher Clay

      Die drei Plattformen müssten verhindern, dass du Inhalte hochlädst, die gegen Urheberrechte verstoßen. Tun sie das nicht streng genug, sind sie direkt haftbar für etwaige Verstöße. In der Praxis müssten sie dafür Uploadfilter einsetzen, die deine Beiträge automatisch überprüfen. Wenn etwa im Hintergrund bei einem deiner Videos Musik läuft, würde es nicht online erscheinen. Da die Strafen für Fehler hoch sind, würden sie im Zweifelsfall lieber erst mal blocken und du müsstest einen langwierigen Beschwerdeprozess durchlaufen, damit deine Posts online gehen – auch wenn sie ganz legal sind. Manche Plattformen könnte man aus Europa vielleicht gar nicht mehr benützen, wenn sie das Risiko für zu hoch einschätzen (das wird aber kaum auf die allergrößten zutreffen). Andere würden vielleicht die Identifikation mit dem Personalausweis o.Ä. verlangen, bevor man posten kann, damit sie sich im Streitfall an dir schadlos halten können. Die genauen Auswirkungen können wir aktuell nur abschätzen.

  14. 14

    Bitte lass youtuber unser leben sein
    Ich finde es scheiße wenn Artikel das abschaffen will Millionen von Menschen bauen sich damit ihre Zukunft auf und das wäre scheiße wenn Artikel das alles löschen Youtube ist meiner Meinung nach das beste was es im netz gibt und instagram genauso das ist unser Leben saveyourinternet

  15. 15
    Valentin

    Im Koalitionsvertrag steht Folgendes:

    „Eine Verpflichtung von Plattformen zum Einsatz von Upload-Filtern, um von Nutzern hochgeladene Inhalte nach urheberrechtsverletzenden Inhalten zu „filtern“, lehnen wir als unverhältnismäßig ab. Negative Auswirkungen auf kleinere und mittlere Ver-lage müssen vermieden werden. Die Daten-Souveränität werden wir auf europäi-scher Ebene im Rahmen der E-Privacy-Verordnung stärken.“

    Ich lehne Art. 13 als Wähler ab! Es ist nicht in meinem Sinne!

  16. 16
    Frank Müllers

    Ich bin sehr dafür, dass Artikel 13 in Kraft tritt, um den Konsum von Kulturgütern ohne Gegenleistung auch im Internetzeitalter zu unterbinden und damit der schleichenden Infantilisierung unserer Kultur entgegenzuwirken.

    Lektüretipp: Marcel Mauss. Die Gabe: Form und Funktion des Austauschs in archaischen Gesellschaften.

  17. 17
    Melanie

    Sollte Artikel 13 durchgesetzt werden, wird die CDU (bzw. CSU) mich als Wähler verlieren.
    Das Ganze ist eine Einschränkung der Meinungsfreiheit und ein Grund auszuwandern.

  18. 18
    Pölking

    Wenn ihr das Internet zerstört und Artikel 13 durchwinkt, wählen wir euch nicht wieder. so einfach ist das.

  19. 19
    Niklas Kania

    Kann ich denn aber noch auf whatsapp Nachrichten schreiben..?

    • Christopher Clay

      Ja, private Nachrichten sind nicht betroffen von der Filterpflicht. Große WhatsApp-Gruppen, denen jeder beitreten kann, vielleicht jedoch schon.

  20. 20
    SaveTheInternet_OL

    Es müssen Demonstrationen veranstaltet werden in allen größeren Städten!
    Werden auch Sie sich dafür einsetzen bzw. Kontakt aufnehmen?

    Wenn Artikel 13 durchgesetzt wird, dann werden Großkonzerne und Medien wieder das Monopol des Internets bilden und alle kleineren werden ausgemerzt. Die Lobby und Konzerne entscheiden mittlerweile, wohin der Kurs in der Politik geht…

  21. 21

    Es soll nicht kommen weil dann kann ich meine Freundin auf wahtsapp nicht mehr schreiben warum gibt es das sagt es mir bitte 😭😭💔💔💔💔

    • Christopher Clay

      Hallo Liburn! Private Nachrichten auf Diensten wie WhatsApp sind von diesem Gesetz nicht betroffen: Es geht um Apps und Websiten, mit denen man Inhalte für alle öffentlich macht.

  22. 22
    Anna Leitner

    Einfach nur lächerlich! Sie betonen immer wieder Artikel 13 werde die Kreativen schützen. Wenn es jedoch so umgesetzt wird wie sie sich das vorstellen, zerstören sie damit nur die Existenz vieler Kreativen. Noch dazu die Meinung von Millionen von Menschen zu ignorieren.. Wir werden uns wehren. #SafeYourInternet

  23. 23

    Independent Musiker nutzen Soziale-Netzwerke um eine höhere Reichweite zu erzielen. Wenn diese Künstler auf einem Streaming-Dienst wie Spotify tätig sind und ich einen Link zu diesem Song teile (z.B auf Instagram), verstößt dies dann gegen das Urheberrecht, obwohl ich es durch die „Share-Funktion“ des Streaming-Dienstes geteilt habe, von der jeder Künstler weiß, der seine Songs dort hochläd? Hier ist es ja im Sinne der Urhebers, dass dies geteilt wird und im vorfeld klar (und gewollt), dass dies geschiet.

    • Christopher Clay

      Hallo, ein Link zu einem Spotify-Song verstößt nicht gegen das Urheberrecht. Er beinhaltet keine Kopie oder einen Ausschnitt des Songs, bzw. sollte ein direkt nutzbarer Player angezeigt werden, so hat der Rechteinhaber Spotify dafür die Erlaubnis gegeben/eine Lizenz erteilt.