Heute haben sich die Regierungen der EU-Mitgliedsstaaten festgelegt: Sie wollen Uploadfilter und ein EU-weites Leistungsschutzrecht für Presseverleger. Nur das Europaparlament kann die Pläne jetzt noch stoppen.

In den letzten Wochen haben sich Menschen auf der ganzen Welt informiert, was sie tun müssen, um die heute wirksam werdende Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) zu befolgen. Viele wünschen sich, die hätten der Verordnung mehr Aufmerksamkeit gewidmet, als sie vor zwei Jahren verabschiedet wurde. Die breite öffentliche Debatte über die Detailfragen der Verordnung kommt viel zu spät, um noch Änderungen vornehmen oder Klarstellungen einfordern zu können. Obwohl das Gesetz unterstützenswert ist, ist das schade.

Beim Thema Urheberrecht ist genau JETZT der Moment, sich einzumischen – und nicht erst in zwei Jahren, wenn wir „plötzlich“ Uploadfilter und das EU-Leistungsschutzrecht umsetzen müssen – bzw. feststellen müssen, dass unser Handlungsspielraum auf unseren Lieblingsplattformen deshalb massiv eingeschränkt wird.

Im Gegensatz zur DSGVO sind sich Expert*innen praktisch einig, dass der Urheberrechtsentwurf in seiner aktuellen Form richtig schlecht ist. Während die EU-Institutionen bei der DSGVO viele Punkte gegen den massiven Widerstand von Industrielobbys durchsetzen konnten, sind diese beim Urheberrecht kurz davor, genau das zu bekommen, was sie wollen.

Das Europäische Parlament und der Rat haben mehr als eineinhalb Jahre Zeit gehabt, die eklatanten Mängel des Kommissionsvorschlags zu beheben. Doch die Letztentwürfe beider Institutionen sind immer noch weit davon entfernt, praktisch umsetzbar und verhältnismäßig zu sein.

cc-by Oli R

I. Rat: Regierungen der Mitgliedsstaaten

Heute hat der Rat seine Position fixiert. Sein finaler Vorschlag zwingt Internetplattformen weiterhin dazu, Zensurmaschinen einzusetzen und bringt gleichzeitig das geplante Leistungsschutzrecht (LSR) komplett durcheinander, da jeder Mitgliedsstaat es auf eigene Weise umsetzen darf.

28 unterschiedliche Leistungsschutzrechte

Die deutsche Bundesregierung hat eine Einigung darüber verhindert, welche Textausschnitte aus Nachrichteninhalten in Zukunft nur mehr gebührenpflichtig geteilt werden dürfen.

Um sie zufriedenzustellen, will der Rat nun jedem Land die Entscheidung darüber überlassen. „Unerhebliche“ Ausschnitte eines Artikels sollen frei nutzbar bleiben. Jeder Staat entscheidet aber selbst, ob damit Textschnipsel gemeint sind, die für sich allein keine kreative Leistung darstellen (die „Schöpfungshöhe“ nicht erreichen), oder solche, die „keine unabhängige wirtschaftliche Bedeutung“ haben – oder gar beides (Erwägungsgrund 34a).

Das steht in fundamentalem Widerspruch zum Ziel der Verordnung, das klipp und klar im Titel steht: Einen einheitlichen digitalen Binnenmarkt mit gemeinsamen Regeln zu schaffen. Statt europaweiter Klarheit hätten wir 28 verschiedene Interpretationen. In der Praxis würde die weitestgehende Interpretation für alle gelten: Um Klagen zu vermeiden, werden sich internationale Internetplattformen an die strikteste aller nationalen Umsetzungen halten.

Darüber hinaus bleibt weiterhin offen, ob einfache Links betroffen sind, weil sie üblicherweise den Titel der verlinkten Seite enthalten. Es ist nicht eindeutig, dass Titel als „unerheblich“ angesehen werden. Wir können uns auf ausgedehnte Gerichtsverfahren und jahrelange Rechtsunsicherheit rund um Hyperlinks einstellen, wenn diese Version des Texts zum Gesetz wird.

Ihr müsst nicht filtern, aber wenn ihr es nicht tut, werdet ihr verklagt

Die Bulgarische Ratspräsidentschaft stimmt mit der Kommission überein: Internetplattformen sollen dazu gezwungen werden, die Uploads aller ihrer Nutzer*innen zu überwachen, um vermeintliche Urheberrechtsverstöße vorab zu verhindern – obwohl das unweigerlich auch zur Löschung absolut legaler Meinungsäußerungen führen wird. Ihnen ist aber klar, dass man das nicht so einfach hinschreiben kann, da es gegen geltendes Europarecht und gegen die EU-Grundrechtscharta verstoßen würde.

Ihre „Lösung“: Plattformen sollen für Urheberrechtsverletzungen ihrer Nutzer*innen unmittelbar verantwortlich werden. Dieser erdrückenden Verantwortung können sie nur entkommen, wenn sie beweisen können, dass sie alles in ihrer Macht stehende getan haben, um zu verhindern, dass urheberrechtlich geschützte Inhalte auf ihren Plattformen online gehen – nämlich, indem sie Uploadfilter einsetzen (Artikel 13, Absatz 4). Was aber natürlich total optional bleibt! Zwinker, zwinker.

Die Position der Mitgliedsstaaten

Hier unser Wissensstand der Position der Regierungen der einzelnen Mitgliedsstaaten zu den letzten Vorschlägen:

Land LSR Zensur-
maschinen
Belgien verbessern verbessern
Bulgarien stimmt zu stimmt zu
Dänemark stimmt zu stimmt zu
Deutschland verschlechtern verbessern
Estland keine Daten stimmt zu
Finnland verbessern stimmt zu
Frankreich verschlechtern verschlechtern
Griechenland verschlechtern stimmt zu
Irland stimmt zu stimmt zu
Italien verschlechtern verschlechtern
Kroatien verschlechtern stimmt zu
Lettland stimmt zu stimmt zu
Littauen skeptisch stimmt zu
Luxemburg stimmt zu stimmt zu
Land LSR Zensur-
maschinen
Malta stimmt vmtl zu stimmt zu
Niederlande stimmt zu verbessern
Österreich verschlechtern stimmt zu
Polen skeptisch stimmt zu
Portugal verschlechtern verschlechtern
Rumänien stimmt zu stimmt zu
Schweden verbessern stimmt zu
Slovakei stimmt zu stimmt zu
Slovenien skeptisch stimmt zu
Spanien stimmt zu verschlechtern
Tschechien verbessern stimmt zu
UK unklar stimmt zu
Ungarn verschlechtern stimmt zu
Zypern stimmt vmtl zu verschlechtern

* * *

II. Parlament: Deine direkt gewählten Vertreter*innen

MdEP Axel Voss hat neulich eine neue Version des Texts veröffentlicht, von dem er sich erhofft, dass er bei der kommenden Abstimmung im Rechtsausschuss am 20./21. Juni eine Mehrheit erhält. Er strebt für kommende Woche eine diesbezügliche Einigung unter den Verhandler*innen der Fraktionen an. Nach dieser Abstimmung sind inhaltliche Änderungen an diesem Gesetz praktisch unmöglich.

Legislatives Wunschdenken

Der Text von Voss weitet die Uploadfilter-Verpflichtung aus auf alle Plattformen, die (a) zum Ziel haben, von Nutzer*innen hochgeladenes, urheberrechtlich geschütztes Material zugänglich zu machen, und die (b) diese Inhalte „optimieren“. Was heißt optimieren? Darunter soll bereits das „Darstellen“ von hochgeladenen Inhalten fallen – und welche Plattform tut das nicht? So werden also alle Plattformen, die Uploads entgegennehmen und veröffentlichen, für jeglichen Urheberrechtsverstoß rechtlich haftbar gemacht. (Erwägungsgrund 37a)

In seiner Version können Plattformen die Haftung nicht einmal durch die Einführung von Uploadfiltern vermeiden. Um sich vor Klagen zu schützen, müssten sie von allen Rechteinhabern auf dem Planeten Lizenzen einholen, bevor sie das Hochladen von Inhalten erlauben, nur für den Fall, dass ein Upload diese Werke (oder Teile davon) enthält.

Er behauptet auch, dass das automatisierte Überprüfen aller Uploads auf urheberrechtlich geschützte Materialien irgendwie keine „Überwachungspflicht allgemeiner Art“ darstelle, die nämlich laut E-Commerce-Richtlinie verboten ist – das ist nichts als legislatives Wunschdenken (Erwägungsgrund 39).

Beim Leistungsschutzrecht versucht Voss immer noch, europäische Nachrichtenmedien in ein Kartell zu zwingen, aus dem sie nicht ausbrechen dürfen – nur auf eine neue Art und Weise. Nachdem sein Plan, das Leistungsschutzrecht zu einem „unveräußerlichen Recht“ zu machen, auf breiten Widerstand stieß, versucht er jetzt mit folgendem Satz sicherzustellen, dass Medien Suchmaschinen keine kostenlosen Lizenzen gewähren können: „Die Eintragung in Suchmaschinen soll nicht als faire und verhältnismäßige Vergütung [für den Gebrauch von Ausschnitten] verstanden werden“ (Erwägungsgrund 32).

Die Positionen der Fraktionen

Partei LSR Zensur-
maschinen
EVP voll dahinter voll dahinter
S&D ablehnend ablehnend
EKR gemischt zugeneigt
ALDE zugeneigt voll dahinter
Partei LSR Zensur-
maschinen
Grüne/EFA ablehnend ablehnend
GUE/NGL ablehnend ablehnend
EFDD ablehnend ablehnend
ENF voll dahinter voll dahinter

* * *

Im nächsten Monat entscheidet die EU:

  • Werden in Europa Zensurmaschinen installiert werden und fehleranfällige Roboter entscheiden, was wir hochladen können, und was nicht?
  • Wird unsere Freiheit, Nachrichten im Netz zu teilen, durch ein Leistungsschutzrecht eingeschränkt werden?

Wenn du gegen diese Ideen bist, musst du dir jetzt bei deinen gewählten Vertreter*innen im Europaparlament Gehör verschaffen. Mit dem ChangeCopyright-Tool von Mozilla kannst du sie kostenlos anrufen!

Soweit dies durch das Gesetz möglich ist, hat der Schöpfer auf das Copyright und ähnliche oder Leistungsschutzrechte zu seinem Werk verzichtet.

7 Kommentare

  1. 1
    DSGVO & TMG13Abs6 ;)

    … arbeitet Ihr an Plan B?
    Diese Frage, weil die wahrscheinlichsten Mehrheiten wohl dazu führen. dass:
    „dumme Roboter entscheiden, was wir hochladen können, und was nicht“ und auch dass „in Europa Zensurmaschinen installiert werden“
    wie auch dass leider die anderen Befürchtungen eintreffen werden …
    Ergo:
    Was ist für Plan B zu tun?

    • Christopher Clay

      Plan A ist, bis 20.6. mindestens ein Mitglied des Rechtsausschusses umzustimmen. Das ist möglich, und könnte reichen. Danach wird es viel, viel schwieriger.

  2. 2
    conbold

    Danke für die detaillierte Arbeit! Ich werde mal anrufen zu den Geschäftszeiten. Soll ich bei der nächsten Europawahl die Grünen oder Piraten wählen? Die Piraten könnten ja leider an der Sperrklausel scheitern! Leider gibt es auch keine Ersatzstimme…

  3. 3
    Christian Kück

    Es ist schon sehr bezeichnened das eine alte Demokratie wie die USA mit dem 1st Ammendment in den Bill of Rights eine weitgehende Meinungsäusserungsfreiheit und auch eine weitgehndes Benutzungs und Zitierrecht ihren Bürgern garantiert.
    In der EU laufen dagegen zunehmende Zensurtendenzen die auf dem Medium Internet mit automatischer Überprüfung und einem völlig ungerechtfertigten Abmahnwesen in Deutschland die Meinungsvielfalt unterdrücken wird. Faktisch laufen wir in eine Gleichschaltung der veröffentlichten Medien wie zu dunkelsten faschistischen Zeiten.
    Ob das mal so gedacht war in der Wertegemeinschaft der EU?

  4. 4
    Somebody

    Sehr guter Artikel, danke für die Mühen. Das internet setzt sich gerade massiv in Bewegung und ich hoffe wir können etwas bewirken, denn neben aller Inkompetenz, die die EU im digitalen Feld schon mehrfach bewiesen hat, könnte das ihr fatalster Geniestreich werden, der das Internet in eine Zwangslange bringt.
    Das Internet wird siegen, keine Frage. Zu vielfältig sind die Möglichkeiten dem zu entgehen. Doch wer leidet darunter? All jene, die einfache Anwender sind, die keine Möglichkeit oder Kenntnisse besitzen komplexe technische Lösungen zu nutzen. Besonders jedoch, weil ihre Lieblingsplattformen zerbrechen und die Alternativen im EU Ausland nur spärliche Schatten der alten, großen Plattformen sind.

    Das DARF nicht passieren. Ich bin keiner der einfachen Nutzer, aber möchte um deren Willen diesen Krieg nicht ausfechten müssen, denn zu ihren Lasten wird es ausgehen.

  5. 5
    Michelle S.

    Erstmal meine grundlegende Frage: Wer kam eigentlich allgemein auf die Idee so ein ,,Konzept“ zu entwickeln beziehungsweise zu erträumen? Wie oben im Artikel erwähnt, verstößt das hier angesprochene Leistungsschutzrecht gegen das Gesetz, welches in den meisten Ländern in Europa Meinungsfreiheit gewährt. Logischerweise kann man also schlussfolgern, dass, falls dieses Leistungsschutzrecht / Zensurschutzrecht wirklich in Kraft treten sollte, man mindestens ein weiteres schon vorhandenes Gesetz ändern muss, was sehr wahrscheinlich zu weiteren Konflikten und vermeidbaren Diskussionen führt. Daher frage ich mich, weshalb man jetzt durch diese ,,Idee“ halb, wenn nicht sogar fast ganz Europa, in Aufruhr versetzt, obwohl es eigentlich in dem Sinne unnötige Aktionen und verschwendete Zeit sind, die man in andere Sachen sinnvoller investieren könnte. Im Endeffekt sollten sich die Abgeordneten des Europaparlaments folgende Frage stellen: Wollen wir ,die Abgeordneten vom Europaparlament, wirklich den Kopf dafür hinhalten, falls wir dieses Leistungsschutzrecht geltend machen und dabei dann etwas falsch läuft?
    Ich glaube wohl kaum. Schließlich kann bei der Aktion nicht gerade wenig schieflaufen. Ich hoffe, dass jemand einem Abgeordneten genau diese Sachen sagt und genau diese Frage stellt, bevor sie sich entscheiden.

  6. 6

    Von mir ein klares NEIN..