Am heutigen Donnerstag verabschiedet das Europäische Parlament eine Verordnung zur Portabilität von digitalen Inhalten. Kundinnen und Kunden können künftig Abos bei Diensten wie Netflix auch dann uneingeschränkt nutzen, wenn sie sich zeitweise in einem anderen EU-Mitgliedsstaat befinden.

Das kann aber erst der Anfang der Maßnahmen gegen digitale Grenzen in Europa sein, fordern heute mehrere europäische Interessensverbände: Geoblocking müsse gänzlich abgeschafft werden, so die Vertreter von sprachlichen Minderheiten, Studierenden und Startups sowie europäische Föderalisten in einem offenen Brief an die EU-Institutionen.

Geteilt wird das Anliegen von Co-Vorsitzenden zweier interfraktioneller Arbeitsgruppen im Europaparlament: Julia Reda, Co-Vorsitzende der Arbeitsgruppe für die digitale Agenda sowie Josep-Maria Terricabras, Co-Vorsitzender der Arbeitsgruppe für traditionelle Minderheiten, Volkgruppen und Sprachen.

Im Brief heißt es:

Geoblocking ist Diskriminierung. Es unterminiert die Entstehung einer gemeinsamen europäischen Öffentlichkeit.Tweet this!

Geoblocking sperrt ein europäisches Publikum von weiten Teilen der kulturellen Vielfalt Europas aus, und Kulturschaffende in Landesgrenzen ein. Besonders hart trifft es Angehörige sprachlicher Minderheiten, außerdem innereuropäische Auswandererinnen und Auswanderer, Austauschstudierende, Menschen, die Sprachen lernen, Startup-Unternehmen und viele mehr.

Die aktuell geplanten Maßnahmen bleiben weit dahinter zurück, die Fehlermeldung „Dieser Inhalt ist in deinem Land nicht verfügbar“ dort zu beseitigen, wo die Menschen in Europa am häufigsten darauf treffen: Beim Zugriff auf Videos.

Grenzbalken zwischen Mitgliedsstaaten abzuschaffen war immer schon ein Kernzweck der Europäischen Union. Im Internet gibt es erst recht keine Rechtfertigungsgründe für künstlich errichtete geographische Grenzen. Wir müssen die Maßnahmen gegen Geoblocking zu Ende führen, um das europäische Projekt voranzutreiben und den digitalen Binnenmarkt zu vervollständigen.

UnterzeichnerInnen:

Soweit dies durch das Gesetz möglich ist, hat der Schöpfer auf das Copyright und ähnliche oder Leistungsschutzrechte zu seinem Werk verzichtet.

Ein Kommentar

  1. 1
    heinz mayr

    Vollste Zustimmung