Heute morgen hat der Branchendienst Politico Europe einen Entwurf des Urheberrechtsberichts [derzeit paywalled] der Abgeordneten Therese Comodini Cachia (EVP) veröffentlicht. Sie ist als Berichterstatterin im Justizausschuss des Europäischen Parlaments für dessen Reaktion auf die Urheberrechtspläne der Europäischen Kommission verantwortlich. Zu ihrem Berichtsentwurf erklärt Julia Reda (Piratenpartei, Vizepräsidentin der Fraktion Grüne/EFA):

Seit heute ist klar: Das europäische Parlament wird Günther Oettinger die Unterstützung für seine Pläne zur Ausweitung des EU-Urheberrechts versagen. Er hat die Zuständigkeit für Digitales abgegeben, das Parlament entfernt nun die Altlasten seiner Amtszeit.

Nach erster Durchsicht nimmt die Berichterstatterin des Rechtsausschusses an den meisten Vorschlägen der Kommission Verbesserungen vor und beseitigt die Hauptkritikpunkte betreffend den Schutz von Grundrechten und die freie Kommunikation im Internet.

Allerdings geht der Bericht von Frau Comodini Cachia nicht so weit, das zentrale Problem der Reform anzupacken: Sie war von Anfang an enttäuschend unambitioniert. Der Bericht mag die schlimmsten Vorschläge von Kommissar Oettinger ausbügeln, aber dadurch wird das ursprüngliche Versprechen der Kommission, „die nationalen Silos im Urheberrecht einzureißen“ noch lange nicht eingelöst: Die Berichterstatterin schlägt keine weitergehenden Schritte zur europaweiten Harmonisierung des Urheberrechts vor, wie beispielsweise die notwendige Vereinheitlichung der Ausnahmen im Urheberrecht, welche die legale Nutzung zu Zwecken wie Zitat oder Parodie ermöglichen.

Der Bericht behandelt auch nicht die alltäglichen Probleme mit dem Urheberrecht, mit denen Internetnutzer*innen konfrontiert sind. Überraschenderweise ist es der Kulturausschuss, der eine EU-weite Ausnahme für nutzergenerierte Inhalte und Remix gefordert hat, die die zeitgenössische Netzkultur auf rechtssicheren Boden stellen würde.“

Ausführliche Hintergrundinformation finden Sie in unserem englischsprachigen Briefing zum Stand der EU-Urheberrechtsdebatte.

Soweit dies durch das Gesetz möglich ist, hat der Schöpfer auf das Copyright und ähnliche oder Leistungsschutzrechte zu seinem Werk verzichtet.

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