Die EU-Kommission lässt sich die Urheberrechts-reform von der Verlags-, Film- & Musikindustrie einflüstern
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Nach jahrelangen Diskussionen steht endlich eine Reform des europäischen Urheberrechts bevor. Eine historische Gelegenheit, veraltete Gesetze an die neuen Gegebenheiten anzupassen und die Chancen der digitalen Revolution voll auszuschöpfen. Doch ein jetzt geleakter Entwurf zeichnet leider ein völlig anderes Bild.

Kommissar Oettinger hat offenbar entschieden, Verlegern sowie der Film- und Musikindustrie das Ruder zu überlassen. Anstatt der nötigen Reformen enthält der Vorschlag lauter Versuche, veraltete Geschäftsmodelle vor dem Fortschritt zu schützen. Der Kollateralschaden dabei: Die Freiheit des kreativen Schaffens im Netz, Innovationschancen für Startups und der Abbaus von Grenzen innerhalb der EU.
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Aus den verschiedenen möglichen Vorgehensweisen, die die Kommission in der geleakten Folgenabschätzung gegenüberstellt, emfpiehlt sie stets Gesetzesvorschläge, die Industrieinteressen vor die von Kulturschaffenden, Startups und Internetnutzer*innen stellt. Sie ignoriert darin nahezu völlig die Anliegen, Vorgaben, Studien und Konsultationen der Zivilgesellschaft, der Wissenschaft, des Europäischen Parlaments, von Oettingers Amtsvorgängerin und vielen anderen, die eine progressive Urheberrechtsreform einfordern.

Wir müssen Günther Oettinger deutlich machen: Wenn das tatsächlich die langangekündigten Reformpläne sind, die er am 21. September präsentiert, ist die Reform ein Rohrkrepierer. Diese Vorschläge werden die Bevölkerung nicht davon überzeugen, dass die Europäische Kommission ihre Interessen vertritt – ein gefährliches Spiel in einer Zeit wachsender EU-Skepsis. Dieser Reform könnte damit dasselbe Schicksal drohen wie dem letzten Exzess der Urheberrechtsindustrie, dem ACTA-Abkommen – das von der Zivilgesellschaft gemeinsam mit dem Europaparlament zu Fall gebracht wurde. Oettinger muss diese Pläne dringend nochmals überdenken.

Hier im Detail, was auf uns zukommt:

1. Im Interesse von Verlagen wird das Internet sabotiert

Seit Jahren ärgert man sich in Deutschland über das “Leistungsschutzrecht für Presseverleger” – ein neues Schutzrecht für Nachrichtenartikel, das selbst die Verbreitung jener kürzesten Textauszüge verbietet, die oft als Beschreibung von Links zu diesen Artikeln verwendet werden. Verleger in Deutschland und in Spanien überzeugten die Politik, dass Aggegatoren wie Google News ihnen für das Vermitteln von Leser*innen auch noch Geld schuldig seien. Die Rechnung ging nicht auf: Am Ende bescherten diese Gesetze den Verlagen keinen Cent zusätzlicher Gewinne (und den Journalist*innen schon gar nicht). Stattdessen hat dieser Angriff auf das freie Verlinken von Inhalten im Netz die Medienvielfalt eingeschränkt und Startups eingeschüchtert, Google mit innovativen neuen Konzepten Konkurrenz zu machen.

Bis auf einige wenige große Verlagshäuser sind sich heute alle einig, dass das Leistungsschutzrecht eine Schnapsidee war. Hier eine unvollständige Liste:

  1. Das Europäische Parlament lehnte Vorschläge ab, für ein EU-Leistungsschutzrecht zu einzutreten
  2. Das Europäische Parlament warnte direkt vor einer Einführung
  3. 83 EU-Abgeordnete riefen die Kommission dazu auf, diesen Plan endlich aufzugeben
  4. Ein Bündnis aus Verlagen, unter anderem der spanische Verband der Zeitschriftenverleger (der 900 Zeitschriftentitel vertritt) und der italienische Nationale Verband der Online-Verlage (150 Online-Zeitungen), warnen vor “Schaden für die Digitalwirtschaft” und “Schaden für Verleger”
  5. Europas größter Interessenverband für Startups Allied4Startups fürchtet negative Folgen für Startups, Wissenschaft, Bildung und Innovation
  6. Experten aus der Wissenschaft rufen die Kommission auf: „sagt nein“ zum Leistungsschutzrecht
  7. Tausende Europäer*innen lehnten die Idee in der öffentlichen Konsultation der EU ab
  8. Rund 100.000 Internetnutzer*innen unterstützen die Petition SaveTheLink
  9. Die deutsche Initative Gegen ein Leistungsschutzrecht IGEL, getragen von 130 Unterstützer*innen, sagt, es “behindert Innovation und die Innovations- und Kommunikationsfreiheit”
  10. Die amerikanische Organisation für digitale Grundrechte EFF nennt die Pläne “eine willkürliche Steuer auf Onlineplattformen“ und „Diskriminierung von Wettbewerbern [der Nachrichtenverlage]”
  11. Der Deutsche Journalisten-Verband DJV kritisierte das deutsche Vorbild dieses Gesetzes:“Ein Gesetz [wie dieses], das niemandem nützt, brauchen wir nicht”
  12. Der Verband der Internetwirtschaft ECO bescheinigt dem deutschen Leistungsschutzrecht, dass es “nur Verlierer kennt”, eine Einführung auf EU-Ebene “wird massive Probleme schaffen”
  13. Bei einer Diskussionsrunde in Brüssel nannten Vertreter von deutschen und spanischen Online-Zeitungen ihre nationalen Gesetze “bloß einen Weg, Google ein bisschen Geld abzupressen” und “vollkommen nutzlos für Leserschaft und Verlage” und sprachen sich gegen ein EU-Leistungsschutzrecht aus.

Kommissar Oettinger zeigt sich von dieser vernichtenden, breiten Kritik gänzlich unbeeindruckt. Er gibt sogar selbst zu, dass dieses Gesetz nicht etwa ein Unrecht beseitigen soll. Es zielt einzig und allein darauf ab, die Gewinne der großen Nachrichtenverlage zu steigern.

Und damit nicht genug: Oettinger versucht nicht nur, ein gescheitertes Gesetz in ganz Europa einzuführen – er will sogar den Geltungsbereich noch ausweiten: Das europäische Leistungsschutzrecht würde nicht nur Nachrichtenaggregatoren zur Kasse bitten, sondern auch jeden anderen Internetdienst, der mit Online-Nachrichten in Berühung kommt, wie etwa soziale Netzwerke oder Suchmaschinen. In Deutschland gilt das Leistungsschutzreicht für ein Jahr, obwohl Nachrichtenartikel ihren wirtschaftlichen Wert in aller Regel binnen weniger Tage verlieren – aber die Kommission empfiehlt eine Schutzdauer von 10 Jahren, und nennt sogar 50 Jahre als denkbare Option!

Wie es dich betrifft:

  • Es steht auf dem Spiel, wie du Artikel heutzutage findest, liest und teilst: Aggregatoren wie Google News oder Rivva, Apps die mehrere Quellen kombinieren wie Flipboard oder Apple News, optimierte Leseansichten in Webbrowsern, „Später lesen“-Dienste und Werbeblocker sowie das Teilen von Links in sozialen Netzwerken – all dies würde der Zustimmung von Verlagen bedürfen bzw. teure Lizenzen erfordern. Solche Dienste zu verwenden, könnte also rechtlich fragwürdig, unmöglich oder teuer werden.
  • Es wird weniger innovative Arten der Berichterstattung geben, wenn Lizenzkosten und rechtliche Risiken Startups abschrecken und neue Arten von Onlinemedien verhindern
  • Die Vielfalt ist bedroht, wenn weniger bekannte Verlage sich nicht mehr auf Aggregatoren verlassen können, um neue Zielgruppen zu erreichen und um auf Augenhöhe mit den Großen zu konkurrieren.

Absurderweise vertritt die Kommission in ihrer Folgenabschätzung die Ansicht, dass diese Pläne sogar einen positiven Effekt auf die Informations- und Meinungsfreiheit haben würden – denn sie würden Zeitungsverlage nachhaltig stärken.
Dabei ist das Gegenteil der Fall: Das Recht auf Meinungs- und Informationsfreiheit wird massiv eingeschränkt, wenn das Anzeigen, Verarbeiten und Teilen von Artikeln teuer und rechtlich kompliziert gemacht wird.

* * *

2. Im Interesse der Musikindustrie werden EU-Startups verunmöglicht

Die Musikindustrie ist davon überzeugt, dass YouTube ihnen mehr Geld zahlen sollte. Leider findet sie nur kein Gesetz, das YouTube gebrochen haben könnte – deshalb muss sie selbst neue vorschlagen.

Anbieter wie YouTube haben nach aktueller Gesetzeslage die Pflicht, bei gemeldeten Urheberrechtsverletzungen zu handeln. Dieses Prinzip möchte Oettinger auf den Kopf stellen: Dienste sollen dazu verpflichtet werden, mit der Musikindustrie vorauseilend Lizenzverträge abzuschließen oder sonstige Übereinkünfte auszuhandeln für sämtliche Inhalte, die ihre Nutzer*innen hochladen. Alle Uploads sollen auf möglicherweise urheberrechtlich geschütztes Material geprüft werden müssen.

Die Musikindustrie bekommt damit nicht alles, was sie gefordert hat. Würde YouTube gleich direkt haftbar gemacht werden für sämtliche Medien, die Nutzer*innen hochladen, hätte sie eine exzellente Verhandlungsposition für ihre Geldforderungen gehabt – doch dem ist die Kommission nicht gefolgt.

Die Auswirkung davon ist paradox: YouTube erfüllt die nun geplanten Bedingungen nämlich bereits heute freiwillig. Die Antwort der Kommission auf Beschwerden über YouTube ist also… allen vorzuschreiben, genau so wie YouTube zu handeln. Wem das nun nützen soll, ist völlig unklar. Die Gefahren sind jedoch eindeutig:

  • Dieses Gesetz hätte verheerende Folgen für europäische Startups. Hätte sich beispielsweise die in der EU ansässige Musik-Streaming-Seite SoundCloud, die bei aufstrebenden Künstler*innen beliebt ist, zur Zeit ihrer Gründung nach solchen Regelungen richten müssen, wäre sie sehr wahrscheinlich außereuropäischen Konkurrenten unterlegen.
  • Der Copyright-Robocop von YouTube hat viele Schwachstellen. Regelmäßig werden von ContentID Fan-Videos, die kurze, geschützte Sequenzen enthalten (Videoaufnahmen von Veranstaltungen, Fan-Synchronisationen, Rezensionen, Home-Videos, etc.), gelöscht – obwohl sie nicht illegal sind. Das Urheberrecht ist einfach zu komplex für automatische Analyseprogramme.
  • Ein allzu großes Problem löst diese Technologie sowieso nicht: Bloß 4% ihrer Zeit auf YouTube verbringen User*innen mit Musikvideos, und 75% der angesehenen Musikvideos wurden von den Künstler*innen oder Labels selbst zu Werbezwecken hochgeladen, nicht etwa von schlimmen Pirat*innen. Ob dieses verbleibende 1% es wirklich wert ist, Firmen dazu zu zwingen, mit Labels zu verhandeln, komplexe und teure Technologien zu entwickeln, und alle Uploads zu überwachen?

Oettinger glaubt, dass er das, was YouTube heute schon tut, gesetzlich vorschreiben muss – und zwar auch Startups, die diesen Vorgaben nicht entsprechen werden können. Damit tötet er europäische Mitbewerber und innovative Internetdienste, und am Ende wird davon nicht einmal die Musikindustrie profitieren.

Wie es dich betrifft:

  • Weniger Kreativität, die auf existierenden Werken aufbaut – wenn die Rechtsdurchsetzung immer mehr in der Hand von unintelligenten Robotern ist, die Verträge durchsetzen, statt von Richter*innen, die das Urheberrecht und seine Schranken abwägen
  • Weniger Innovation und weniger Startups, wodurch die EU im IT-Sektor immer weiter zurückfällt
  • Noch größere Marktdominanz für YouTube, die den neuen Vorschriften bereits entsprechen, bevor sie verabschiedet wurden.

* * *

3. Im Interesse der Filmindustrie werden digitale Grenzen aufrecht erhalten

endgeoblocking-stamp-red2Die EU soll eine Union mit einem gemeinsamen Binnenmarkt sein, und dennoch sind digitale Binnengrenzen heute überall: Fehlermeldungen wie Dieser Inhalt ist in deinem Land nicht verfügbar hindern jeden Tag Millionen Menschen in Europa daran, Waren zu bestellen, Filme on-demand zu kaufen oder Videos zu gucken. Digitale Barrieren entzweien Sprachcommunities entlang nationaler Grenzen und versperren kulturellen Minderheiten, Migrant*innen, Reisenden und allen, die Fremdsprachen lernen, Zugang zu Kultur. Und umgekehrt betrachtet: Kulturschaffenden und europäischen Startups wird der Zugang zu einem europaweiten Publikum bzw. der größtmöglichen Kundschaft verwehrt. Die Untersuchungen und Befragungen der EU-Kommission zum Thema haben klar aufgezeigt, dass die große Mehrheit der Menschen in Europa treffsichere Maßnahmen dagegen befürwortet.

Doch auch hier hat eine Wirtschaftslobby jegliche ernsthaften Pläne sabotiert, um sich davor zu schützen, mit der Zeit gehen zu müssen und neue Chancen wahrzunehmen.

Auf Geheiß der Filmindustrie hat Oettinger die Ambition aufgegeben, das Geoblocking abzuschaffen. Er weigert sich, jenen Vorschlag vorzulegen, der digitale Grenzen über Nacht massiv abbauen würde: Dienste nicht länger dazu zu zwingen, Kunden aus dem „falschen“ EU-Mitgliedsstaat abzuweisen. So werden die Verträge der Filmindustrie weiterhin Dienste dazu verpflichten, zwischen Europäer*innen zu diskriminieren und zahlungsbereite Kund*innen wegzuschicken.

Jetzt wissen wir, dass sich Oettinger in der internen Debatte gegenüber dem Vizepräsidenten Andrus Ansip, der eigentlich sein Vorgesetzter ist, durchgesetzt hat. Dieser hatte keinen Hehl daraus gemacht, dass er “Geoblocking hasst”, und dass die Abschaffung „ein Muss” sei. Aus diesen Ankündigungen hat Oettinger leere Worte gemacht.

Während das Geoblocking bei VoD- und Videoplattformen unverändert bleiben wird, gibt es wenigstens für die Mediatheken von Fernsehsendern einen Hoffnungsschimmer: Sie werden wohl nicht mehr verpflichtet sein, zu geoblocken – es steht ihnen aber weiterhin frei.

Wie es dich betrifft:

  • Diskriminierung bleibt bestehen – Sprachlichen Minderheiten, Migrant*innen, Austauschstudierenden, etc. – 1 von 10 Europäer*innen – wird online der Zugang zu ihrer Kultur verwehrt.
  • Kreative eingesperrt – Viele Kunstwerke können kein europaweites Publikum erreichen – und zahlungswillige Fans werden abgewiesen.
  • Publikum ausgesperrt – Menschen, die Sprachen lernen wollen, Fans von ausländischen Sport-Ligen, etc. sind weiterhin gezwungen, ihr Geld VPN-Diensten anstelle von Urheber*innen zu geben, oder suchen sich gleich illegale Quellen.
  • Wirtschaftlicher Schaden – Bis zu 1,6 Milliarden Euro grenzübergreifender Nachfrage entgeht EU-VoD-Anbietern, EU-Startups und Kulturschaffenden

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Einige wenige gute Ideen sind in der Urheberrechtsreform dann doch versteckt: Drei der über 20 Urheberrechtsschranken sollen endlich europaweit gelten – doch keine davon erleichtert unmittelbar das Schaffen neuer Werke: Die Nutzung von urheberrechtlich geschützten Werken im Unterricht mit Hilfe digitaler Technologie soll grenzüberschreitend erlaubt werden, Museen und Archive sollen Kopien von Werken anlegen dürfen, um diese für die Zukunft zu erhalten, und öffentliche Forschungseinrichtungen sollen Text & Data Mining betreiben dürfen. Weiters sollen Archive Sammlungen vergriffener Werke auch ins Netz stellen dürfen, sofern sie dafür eine Lizenzgebühr zahlen.

Doch die Liste vertaner Chancen ist deutlich länger: Es wird keinen europaweiten Mindeststandard für Urheberrechtsschranken geben, kein Recht auf Remix, kein Recht für Bibliotheken, e-Books zu verleihen, und keinen Schutz gemeinfreier Werke vor der Privatisierung ihrer digitalisierten Fassungen. Digitaler Kopierschutz (DRM) wird Nutzer*innen weiterhin von völlig legalen Nutzungsformen abhalten und die Interoperabilität verschiedener Plattformen verhindern.

Nicht einmal zu einer europaweiten Sicherung der Panoramafreiheit – dem Recht, Fotos des öffentlichen Raums frei zu nutzen – kann Oettinger sich durchringen.

* * *

So sieht kein Urheberrecht für das digitale Zeitalter aus. Das ist ein Urheberrecht, das die großen Unternehmen der Vergangenheit vor der Zukunft schützen soll.

Die europäische Verlags-, Film- und Musikindustrie hat offenbar herausgefunden, dass es einfacher und lukrativer ist, Oettinger Gesetzesvorschläge zu unterbreiten, als mit der Zeit zu gehen und an einem fairen Wettbewerb teilzunehmen.

Wenn wir diesen kurzsichtigen Lobbyismus und Protektionismus einfach zulassen, wird das auf Jahre hinaus Internetnutzer*innen als auch Internetfirmen in Europa das Leben schwer machen.

Kommissar Oettinger, Sie vertreten auch uns – machen Sie aus der Urheberrechtsreform nicht neues ACTA!Tweet this!

Soweit dies durch das Gesetz möglich ist, hat der Schöpfer auf das Copyright und ähnliche oder Leistungsschutzrechte zu seinem Werk verzichtet.

2 Kommentare

  1. 1
    Markus Hanauska

    Gibt es eigentlich auf EU Ebene kein Zitatrecht? So etwas wäre wichtiger als ein Leistungsschutzrecht und es würde ggf. solchen Bestrebungen einen Riegel vorschieben, denn ein Anreißer ist quasi ein Zitat.

    Ansonsten ist es traurig, dass die Verlage nicht verstehen, dass sie dadurch nur Leser verlieren. Jeder Leser, der heute aus einem sozialen Netzwerk zu ihnen kommt, kommt doch nur deswegen weil jemand dort einen Anreißer gepostet hat. Ohne Anreißer, bleiben diese Besucher einfach aus. Wie bitte kann man das eigentlich nicht verstehen? Das ist so als dürften Zeitungsaufsteller keine Überschriften mehr zeigen, weil man die ja im Vorbeigehen lesen kann, ohne das jemand die Zeitung kauft oder dafür Lizenzgebühren bezahlt. Dabei werden doch die meisten Zeitungen wegen dieser plakativen Überschriften überhaupt erst gekauft. Warum schreibt denn der Axel Springer Verlag die Bildüberschrift so plakativ und für jedermann sichtbar auf den Zeitungstaufsteller, wenn das negativ wäre, weil man so kostenlos die Überschriften lesen kann? Wie kann exakt das gleiche einmal offline positiv und online dann auf einmal negativ sein?

    Ich würde nie die Seiten irgendwelcher Zeitungen besuchen, wenn es Google News nicht gäbe. Auf jeder Zeitungsseite auf der ich lande, lande ich nur durch Google News. Warum soll Google jetzt also dafür bezahlen müssen, dass sie mich auf Zeitungsseiten weiterleiten? Das ist doch genau das, was die Verlage wollen… denke ich mir zumindest. Oder wollen die möglichst wenig Besucher auf deren Seiten haben? Angesichts der Werbung dort wohl eher nicht.

    • Christopher Clay

      Es gibt kein einheitliches EU-Zitatrecht, nein: Die Urheberrechtsschranken sind nicht harmonisiert. Außerdem fallen viele Snippets nicht unter das deutsche Zitatrecht, das das Zitieren etwa nur in einem eigenen Werk erlaubt – und ein Facebook-Profil zählt vermutlich nicht als solches.