Statt dem benötigten großen Sprung macht die EU weiterhin nur Trippelschritte in Richtung eines grenzenlosen Internets. Am 25. Mai hat die Kommission eine „Anti-Geoblocking-Verordnung“ vorgestellt, die aber Videostreaming explizit ausklammert. Damit verfehlt sie klar das Ziel. Dabei haben ihre Vorarbeiten zum Thema – die Sektoruntersuchung und die öffentliche Konsultation – klar aufgezeigt, wie weit verbreitet digitale Grenzen in Europa sind, dass sie bei audiovisuellen Inhalten am Häufigsten vorkommen, und dass die große Mehrheit der Menschen in Europa Maßnahmen dagegen auf EU-Ebene befürwortet.

Geoblocking ist die anachronistischste, uneuropäischste und undigitalste Praktik im Netz. Digitale Barrieren entzweien Sprachcommunities entlang nationaler Grenzen und versperren kulturellen Minderheiten, Migrant*innen, Reisenden und allen, die Fremdsprachen lernen, Zugang zu Kultur. Und umgekehrt betrachtet: Kulturschaffenden und europäischen Startups wird der Zugang zu einem europaweiten Publikum bzw. der größtmöglichen Kundschaft verwehrt.

Dieses Jahr haben wir die Möglichkeit, Geoblocking abzuschaffen. Aber wenn wir – die überwältigende Mehrheit, die gegen digitale Grenzen ist – in den nächsten Monaten nicht deutlich hörbarer werden, wird die Kommission weiter zögern und in erster Linie den Lobbys Gehör schenken, die von diesen Grenzen profitieren.

Daher habe ich die Kampagne EndGeobocking.eu ins Leben gerufen, die auf das Problem aufmerksam macht und spezifische Maßnahmen fordert, um Geoblocking abzuschaffen. Diesen Forderungen haben sich bereits ganz unterschiedliche Organisationen angeschlossen:


Schau auf EndGeoblocking.eu vorbei und trag dich in den Verteiler ein, damit ich dir Bescheid geben kann, wenn der ideale Zeitpunkt da ist, um sich an die politischen Entscheidungsträger*innen zu wenden. Und teile bitte den Link mit allen, die sich ebenfalls schon mal geärgert haben, dass „dieser Inhalt in ihrem Land nicht verfügbar“ war!

Soweit dies durch das Gesetz möglich ist, hat der Schöpfer auf das Copyright und ähnliche oder Leistungsschutzrechte zu seinem Werk verzichtet.

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