Am Dienstag, dem 16. Juni hat der Rechtsausschuss des Europaparlaments meinen Bericht über die Evaluation des EU-Urheberrechts angenommen. Zu den meisten Punkten meines Berichts konnte ich gemeinsam mit allen Fraktionen Kompromisstexte aushandeln, zu einem Thema konnten wir uns aber nicht einigen: dem Recht, Abbildungen öffentlicher Gebäude oder Skulpturen frei zu verwenden, der so genannten Panoramafreiheit. In einigen Ländern benötigt man für solche Veröffentlichungen eine Lizenz der Architektin oder des Bildhauers, in der Mehrzahl der Mitgliedstaaten der EU herrscht dagegen die Panoramafreiheit, die es jedem Menschen erlaubt, Fotos, Dokumentarfilme oder andere Werke frei zu verbreiten, die den öffentlichen Raum abbilden.

Im Entwurf meines Berichts wies ich darauf hin, dass die Notwendigkeit einer Lizenz für solche Alltäglichkeiten wie das Teilen von Urlaubsfotos in sozialen Netzwerken nicht mehr zeitgemäß ist und die Panoramafreiheit deshalb in der gesamten EU gelten soll. Die Mitglieder des Rechtsausschusses haben diese Forderung leider in ihr Gegenteil verkehrt, indem sie den restriktivsten aller Änderungsanträge zur Panoramafreiheit angenommen haben. Dieser Änderungsantrag stammt aus der Feder eines Mitglieds der Fraktion der Liberalen im Europaparlament, Jean-Marie Cavada:

Ursprüngliche Forderung aus meinem Bericht: Änderungsantrag 421, angenommen durch den Rechtsausschuss mit den Stimmen der Christdemokraten, Sozialdemokraten und Jean-Marie Cavada (Liberale):
Fordert den Gesetzgeber der EU auf sicherzustellen, dass die Nutzung von Fotografien, Videomaterial oder anderen Abbildungen von Werken, die dauerhaft an öffentlichen Orten platziert sind, gestattet ist; Vertritt die Auffassung, dass die gewerbliche Nutzung von Fotografien, Videomaterial oder anderen Abbildungen von Werken, die dauerhaft an physischen öffentlichen Orten platziert sind, immer an die vorherige Einwilligung der Urheber oder sonstigen Bevollmächtigten geknüpft sein sollte;

Sollte dieser Änderungsantrag Gesetz werden, was würde das in der Praxis bedeuten?

Panoramafreiheit in Europa. CC-BY-SA King of Hearts based on Quibik's workPanoramafreiheit in Europa. CC-BY-SA King of Hearts based on Quibik’s work

Diese Karte zeigt, welche Länder in der EU die Panoramafreiheit in ihren nationalen Urheberrechtsgesetzen schützen. In den grün unterlegten Mitgliedstaaten gilt Panoramafreiheit (hellgrün: nur für Gebäude), gelb unterlegte Länder erlauben die Veröffentlichung von Abbildungen öffentlicher Werke nur zu nichtkommerziellen Zwecken und in rot unterlegten Ländern gibt es überhaupt keine Panoramafreiheit.

Mein ursprünglicher Vorschlag war die Einführung der Panoramafreiheit in der gesamten EU, damit wären alle Länder auf der Karte grün unterlegt. Der Änderungsantrag von Jean-Marie Cavada würde bedeuten, dass alle grün unterlegten Länder gelb oder rot würden. Seinem Vorschlag zufolge müssten alle Panoramafreiheitsgesetze, die bislang die kommerzielle Nutzung von Abbildungen öffentlicher Werke erlauben, auf die nichtkommerzielle Nutzung eingeschränkt oder komplett abgeschafft werden.

Was geht mich das an?

Auf den ersten Blick erscheint eine Einschränkung der Panoramafreiheit auf nichtkommerzielle Zweicke nur ein Problem für Unternehmen zu sein, die durch den Verkauf von Bildern öffentlicher Gebäude Geld verdienen wollen. In Wirklichkeit ist die Unterscheidung zwischen kommerziell und nichtkommerziell aber sehr viel schwieriger.

Dona i Ocell von Joan Miró in Barcelona, CC-BY VriullopDona i Ocell von Joan Miró in Barcelona, CC-BY Vriullop

Wenn du ein Urlaubsfoto auf dein Facebookprofil lädst, verdienst du damit kein Geld. Du stimmst allerdings den Nutzungsbedingungen von Facebook zu, in denen steht, dass du Facebook das Recht zur kommerziellen Nutzung deiner Bilder einräumst (Abschnitt 9.1 der Nutzungsbedingungen von Facebook) und dass du alle nötigen Rechte an dem Bild besitzt, um diese kommerzielle Nutzung durch Facebook zu erlauben (Abschnitt 5.1). Das bedeutet, dass du nach einer Einschränkung der Panoramafreiheit auf nichtkommerzielle Zwecke für jedes deiner Urlaubsfotos prüfen müsstest, ob es ein Gebäude oder öffentliches Kunstwerk zeigt, ob dieses Werk urheberrechtlich geschützt ist (das heißt, ob der Architekt oder die Künstlerin vor mehr als 70 Jahren gestorben ist) und wer heutzutage die Rechte an diesem Werk besitzt. Dann musst du mit dem Rechteinhaber oder der verantwortlichen Verwertungsgesellschaft einen Lizenzvertrag abschließen, der die kommerzielle Nutzung des Bilds durch Facebook ausdrücklich erlaubt, bevor du es bei Facebook hochladen darfst. Das gleiche gilt für andere soziale Netzwerke oder kommerzielle Fotoplattformen, die ihre Nutzungsbedingungen für gewöhnlich so gestalten, dass sie vor Haftung geschützt sind. Eine Einschränkung der Panoramafreiheit auf nichtkommerzielle Nutzungen würde also Millionen von Europäerinnen und Europäerin in Konflikt mit dem Urheberrecht bringen, wenn sie ihre völlig harmlosen, alltäglichen Gewohnheiten im Umgang mit Urlaubsfotos nicht fundamental ändern. Es ist in diesem Zusammenhang wichtig darauf hinweisen, dass urheberrechtliche Forderungen nicht immer auf das Zivilrecht beschränkt sind und unter Umständen auch das Strafrecht berührt sein kann (was in der Praxis unterschiedlich konsequent durchgesetzt wird).

Grundsätzlich ist es viel leichter, die Einschränkungen einer Lizenz zu verletzen, die nur nichtkommerzielle Nutzung erlaubt, als das den meisten bewusst ist. Zum Beispiel gibt es widersprüchliche Einschätzungen seitens verschiedener Gerichte darüber, ob werbefreie öffentlich-rechtliche Rundfunksender Werke nutzen dürfen, die nur für die nichtkommerzielle Nutzung freigegeben sind. Wenn es zu dieser Frage überhaupt einen Konsens gibt, dann den, dass die Schwelle zur gewerblichen Nutzung viel früher überschritten ist, als zu dem Zeitpunkt, wo jemand anfängt Profite zu machen. So kannst du zum Beispiel davon ausgehen, dass deine persönliche Website schon dann als kommerziell gilt, wenn du dort Werbung geschaltet hast oder einen Micropayment-Dienst wie Flattr nutzt. Dafür ist es unerheblich, ob das so eingenommene Geld auch nur reicht, um die Kosten des Betriebs deiner Website zu decken. In einer Zeit, in der neue Wege zur Vergütung kreativer Werke erprobt werden und die Grenzen zwischen Konsument*innen und Produzent*innen verschwimmen, sind Einschränkungen der Nutzungsrechte auf nichtkommerzielle Zwecke ein Rückschritt, weil sie die Entwicklung und Verbreitung von innovativen Vergütungslösungen wie Micropayment behindern.

Öffentlicher Raum sollte frei genutzt werden können – ohne vorher einen Lizenz- vertrag aus- zuhandeln Tweet this!

Die Einschränkung der Panoramafreiheit würde auch Journalist*innen, professionellen Fotograf*innen oder Dokumentarfilmer*innen das Leben schwer machen, deren Tätigkeit eindeutig gewerblich ist, die sich aber jahrzehntelang darauf verlassen durften, dass der öffentliche Raum uns allen gehört und genutzt werden darf, ohne erst einen Lizenzvertrag auszuhandeln. Wenn eins der Ziele des Urheberrechts ist, Anreize für das Schaffen von Wissen und Kultur zu bieten, wäre eine solche Gesetzesänderung also absolut kontraproduktiv. Im Gegensatz zu einigen Kulturschaffenden, die Abbildungen des öffentlichen Raums in ihren Werken nutzen, sind Lizenzgebühren aus den Abbildungen ihrer Werke sicherlich nicht die Haupteinnahmequelle von Architekt*innen. Es ist offensichtlich, dass sich eine Einschränkung der Panoramafreiheit insgesamt negativ auf die Rechte von Kulturschaffenden ausüben würde.

Nichtkommerzielle Nutzung und freie Kultur

Nicht zuletzt sind Einschränkungen auf nichtkommerzielle Nutzung problematisch für Projekte, die sich auf frei lizenzierte Werke stützen. Wikipedia zum Beispiel akzeptiert keine Bilder, deren Lizenzbedingunden der Definition Offenen Wissens widersprechen, und dazu gehören auch Einschränkungen auf nichtkommerzielle Nutzung, obwohl die Wikimedia-Stiftung, die Wikipedia betreibt, selbst nicht darauf ausgelegt ist Profite zu erwirtschaften. Wenn der Vorschlag des Europäischen Parlaments gesetzlich umgesetzt würde, müssten alle Bilder öffentlicher Gebäude und Kunstwerke, deren Urheber*in noch nicht seit 70 Jahren tot ist, aus der Wikipedia gelöscht werden.

Die Löschung von Bildern aus der Wikipedia wäre zwar tragisch für den freien Zugang zu Wissen und Kultur und würde hohen personellen Aufwand bedeuten, weil jedes Bild einzeln überprüft werden müsste, aber zumindest wäre es technisch relativ leicht umzusetzen. Aber was ist mit all den physischen Publikationen, die sich über die Jahrzehnte auf die Panoramafreiheit gestützt haben, die in vielen Ländern ein integraler Bestandteil des Urheberrechtssystems ist? Die meisten Verschärfungen des Urheberrechts wurden bislang auch rückwirkend angewandt.

London Eye in London, CC-BY-SA Kham TranLondon Eye in London, CC-BY-SA Kham Tran

So führte zum Beispiel die Verlängerung der Schutzfristen von 50 auf 70 Jahre nach dem Tod, die viele Länder in den letzten Jahren vorgenommen haben, zu einer Verlängerung der Schutzfrist auch bereits bestehender Werke, deren Urheberrecht noch nicht ausgelaufen war. Das wirft die Frage auf, ob auch eine Einschränkung der Panoramafreiheit rückwirkend gelten würde und damit alle Werke, die in der Vergangenheit mit Hilfe dieser Regelung erstellt wurden, nun eine Urheberrechtsverletzung darstellen. Wenn das Gesetz dies nicht explizit ausschließet, müsste man von einer rückwirkenden Anwendbarkeit ausgehen. Das würde bedeuten, dass zahlreiche Bücher, Postkarten oder Fotokalender, die öffentliche Gebäude und Kunstwerke zeigen und vollkommen legal erstellt wurden, vom Markt genommen werden müssten und der Öffentlichkeit nicht mehr zugänglich gemacht werden dürften, bis nachträglich eine Lizenz erworben wurde. Es ist offensichtlich, dass eine solche Änderung der Gesetzgebung Verleger und kulturelle Gedächtnisinstitutionen gleichermaßen in einen bürokratischen Albtraum stürzen würde, und dass der Schaden für die Kulturwirtschaft jeglichen hypothetischen Nutzen weit übersteigen würde.

Was kann ich tun?

Am 9. Juli wird das Plenum des Europaparlaments über meinen Bericht zur Urheberrechtsreform abstimmen. Das ist die letzte Chance für die Abgeordneten, eine Änderung der Passage zur Panoramafreiheit zu diskutieren und zu beschließen.

Ruf deine Abgeordneten an, schick ihnen eine Postkarte, kontaktiere sie in sozialen Netzwerken und erklär ihnen, warum es dir wichtig ist, dass der öffentliche Raum für alle nutzbar bleibt und dass er frei bleibt von restriktiven Lizenzbedingungen.

Wenn du in einem Land wohnst, in dem die Panoramafreiheit gilt (die grün unterlegten Länder auf der Karte weiter oben), lass deine Abgeordneten wissen, dass sie im Begriff sind, für einen Vorschlag zu stimmen, der Rechte einschränken würde, auf die ihre Wähler*innen sich im Alltag stützen. Erklär ihnen, dass du die Urheberrechtsgesetze befolgen willst, aber dass Änderungen wie die zur Einschränkung der Panoramafreiheit es normalen Menschen unmöglich machen, ihre Rechte zu kennen, wenn sie das Internet im Alltag nutzen. Ruf sie dazu auf, das Urheberrecht zu vereinfachen und an das digitale Zeitalter anzupassen, anstatt neue Hürden für den Austausch von Wissen und Kultur zu erfinden. Das Urheberrecht soll einen Ausgleich schaffen zwischen allen Teilen der Gesellschaft. Lass deine Abgeordneten wissen, dass die Panoramafreiheit ein unabdingbarer Teil eben dieser Balance ist.

Soweit dies durch das Gesetz möglich ist, hat der Schöpfer auf das Copyright und ähnliche oder Leistungsschutzrechte zu seinem Werk verzichtet.

127 Kommentare

  1. 1
    Antonia Rötger

    Gut erklärt, vielen Dank! Ich fürchte, die meisten blicken nicht durch durch den juristischen Jargon und bin deshalb froh für eine solch klare Übersetzung. Das wäre eine Goldgrube für die Abmahnkanzleien.

  2. 2

    Wenn dieses Gesetzt durchkommt, wäre es eine Katastrophe für alle Bürger. Eine kulturelle Verarmung in den allen Bereichen, die mit Bildern arbeiten wäre die Folge. Wie bekloppt muß man sein, solch einen Antrag einzubringen? Und das als Liberaler? Die Liberalen sind inzwischen zu den größten Ausbremsern und Einschränkern geworden. Furchtbar!

    • Wolfgang

      @ Julia – danke für die Darstellung der vielschichtigen Konsequenzen die sich daraus ergeben könnten!

      @ Matthias – ich glaube Herr Cavada weiß sehr genau warum er das vorschlägt. Die sogenannten Liberalen sind ja inzwischen eigentlich gar nicht mehr so liberal sondern nur noch hinter allem her womit sich irgendwie Geld verdienen lässt. Und da den Abmahnanwälten in jüngerer Vergangenheit ziemlich das Wasser abgegraben wurde (so zumindest mein Eindruck) sucht er eben nach neuen Möglichkeiten.

      @ Jens, ich weiß nicht wie das in F und I gehandhabt wird, aber ich weiß wie Gestze bei uns eingefordert werden! Und wenn dieser Entwurf EU-Recht wird dann sind wir die Doofen, über die womöglich am Ende sogar Italiener und Franzosen lachen!

  3. 3

    Ich sichere mir die Abbildung des Himmels lizenz- und urheberrechtlich, dann werde ich steinreich…

  4. 4
    Detlef Koester

    Sollte das so beschlossen werden, wird das in der Tat weitreichende Auswirkungen haben. Es wird zu Myriaden von Abmahnungen und Prozessen kommen etc etc

    Ich würde mich dann auf die Naturfotografie und Portraits von dummen Europaabgeordneten beschränken.

    • Hi Detlef,

      welche Natur? Es gibt doch kaum noch wirkliche Natur. Und wenn dann irgendwo auf dem Bild die Spitze eines geschützten Bauwerkes durch die Natur blitzt, tja leider verloren…

  5. 5

    Hallo Julia,

    vielen Dank für die Info. Da kann man nur noch mit dem Kopf schütteln. Ich fürchte, den beteiligten Personen ist überhaupt nicht klar, worüber sie da im Einzelnen abstimmen. Damit ist Einflussnahme von Interessengruppen Tür und Tor geöffnet. Man braucht nur jemanden, der so eine „Tretmine“ innerhalb so einer „Reform“ versteckt und hat gute Chancen damit durchzukommen…
    PS: Ein Google+ Button wäre toll! ;)

  6. 6

    Das Urheberrecht soll einen Ausgleich schaffen zwischen allen Teilen der Gesellschaft
    keine einschränkung das wäre ein rückschritt!!!

  7. 7
    Erika Motschenbach

    Ich bin FÜR die Panoramafreiheit, und wünsche mir, dass sie im gesamten EU-Raum gelten soll, da sonst der Austausch über Wissen und Kultur über Gebühr eingeschränkt wird!

    • Karin Karola Bertol

      Hallo Erika Motschenbach und alle anderen der Panoramafreiheit, ich hoffe sehr, daß mit vereinten Kräften diese Forderung gesetzlich nicht durchgesetzt werden kann und auch nicht darf ! ! ! ! !
      Da ich nicht reisen kann, bin ich immer sehr interessiert an Urlaubsphotos jeglicher Art. Und genauso über die Photos und das fundierte Wissen im Wikipedia !

      Ich danke ALLEN mit denen ich auf ihren Urlaubsphotos mitreißen durfte ! Es ist wunderbar!

      LG, eine Urlaubsphotohungrige ;) und danke an Wikipedia <3

  8. 8

    Unfaßbar, daß es tatsächlich Menschen gibt, die so etwas ernsthaft vorschlagen. Ich danke Ihnen, daß Sie die Thematik so laienverständlich erläutert haben. Ich habe erst eben davon erfahren und bin entsetzt. Ich hoffe, daß viele Menschen die Brisanz dieses Entwurfes erkennen, genug, um den Vätern solchen Irrsinns Feuer unter dem Hintern zu machen. Kreativität ist ein wichtiges Allgemeingut, das die Menschen brauchen und das symbolisch gesagt Straßen braucht und nicht noch mehr Hindernisse. Selbst jetzt ist das Urheberrecht für Kreative ein Hindernislauf und juristisches Minenfeld. Dieser Entwurf wäre aber ein weiterer Rückfall in die kreative Steinzeit, der unbedingt verhindert werden muß.

    Ein Vorschlag: vielleicht man in Ihrem Text auch noch auf die Petition von Nico Trinkhaus hinweisen? Ich habe sie jedenfalls unterschrieben und zusammen mit Ihrem Text auf Facebook geteilt. Das sollten alle Menschen machen, die Kreativität als das begreifen, was es ist: kein Goldesel für wenige, sondern ein hohes Gut für uns alle.

  9. 9
    Thomas Bornhaupt

    Wo kann man die Onlinepetition unterschreiben?

  10. 10

    Ein Albtraum! Und es wäre Wasser auf die Mühlen jener, die in einem gemeinsamen Europa nichts Gutes sehen!
    Dass ausgerechnet ein Liberaler den Eintrag einbringt, verwirrt mich sehr.
    Wie sind denn zum jetzigen Zeitpunkt die Aussichten, dass der Antrag wie beschrieben angenommen wird?

  11. 11

    Ich bin schockiert!
    Ein Link zu einer Petition oder zum Europaparlament wäre sinnvoll beizufügen.

  12. 12

    Hallo Julia,

    danke für diesen Beitrag. Er zeugt von Fachkompetenz und dem Willen, dem Allgemeinwohl zu dienen. Ich halte die dargestellen Konsequenzen dieser möglichen Gesetzensänderung aber persönlich für etwas übertrieben, zumindest was den nicht professionell arbeitenden Fotograf oder Filmer angeht.

    Um hier etwas mehr „Butter bei die Fische“ zu bekommen, suche ich nach rechtskräftigen Urteilen, bspw. in Frankreich oder Italien (also bereits jetzt Länder ohne Panoramafreiheit), in denen Fotografen wegen Missachtung bzw. Nichteinholung einer Erlaubnis/Lizenz belangt worden sind. Wenn sich diese nicht finden lassen, dürfte sich bzgl. des Vollzugs wohl in Zukunft auch nur wenig ändern.

    Viele Grüße,
    Jens

    • Hallo Jens,

      Ob man bei einer Verletzung des neuen Gesetzes verfolgt wird oder nicht, tut ja erstmal nichts zur Sache. Das Problem ist, dass man ja im Rahmen der geltenden Gesetze handeln will und eben kaum mehr eine Wahl hat, nicht gegen geltendes Recht zu verstoßen, wenn dieses Gesetz durchkommt. Man wird mit diesem Gesetz kriminalisiert, ob man dann auch deswegen belangt wird, ist zweitrangig und kein Argument dafür, die Thematik runterzuspielen, was natürlich nicht heißen soll, dass sie das tun.
      Gruß
      Hannes

    • Hallo Jens,

      Unabhängig von der zukünftigen Handhabung der Thematik gibt es auch aktuell ein schönen Beispiel welche Auswirkungen die Änderung haben kann:

      Man darf den Eiffelturm bei Tag fotografieren und diese Fotos veröffentlichen. Aber Fotos bei Nacht sind Lizenzpflichtig, da die Lichtinstallation als „Kunstwerk“ gilt.
      Siehe FAQ unter „Are you allowed to publish photos of the Eiffel Tower?“
      http://www.toureiffel.paris/en/faq.html

      Über die Suchmaschine deines Vertrauens findest Du genügend Berichte.

      LG,

      Tobias

  13. 13
    Sascha Klacke

    Die Panoramafreiheit ist unglaublich wichtig und eine EU-weite Anwendung wäre für alle Fotografen (egal ob gewerblich oder Hobbyknipser) ein großer Schritt nach vorne. Was momentan jedoch zur Abstimmung steht ist schlichtweg eine Frechheit. Die Rechte vieler werden beschnitten, die Bürokratie wird gefördert und Fotografie im öffentlichen Raum wird nahezu unmöglich. Nur die Abmahnanwälte bekommen ein neues Geschäftsfeld, auf das sie sich mit Sicherheit stürzen werden. Es kommt mir fast so vor als sollen über die Einschränkung des Panoramarechts die weggebrochenen Umsätze kompensiert werden, welche durch die letzten Urteile und Gesetzesänderungen entstanden sind. Der Vorschlag stammt aus der Feder der FDP? Ein Schelm wer böses dabei denkt. In meinen Augen wird mit dieser Einbringung gezielte Klientelpolitik und Lobbyarbeit geleistet, der kleine Bürger (nicht nur Berufsfotograf) fällt hinten runter und jeder kann wegen irgendeinem Bild an irgendeinem öffentlichen Platz, auf dem mehr als das Gesicht des abgebildeten zu erkennen ist, abgemahnt werden. Welcome to the age of the selfies…

  14. 14
    @denkspuren

    Heißt also: Wer (in Zukunft) ein kommerzielles Bioimplantat als Sehhilfe trägt, darf sich Teile dieser Welt nicht ansehen!
    Danke für den gelungenen Beitrag!

  15. 15
    Elisabeth

    für einen normalen Bürger ist es unmöglich zu wissen, wie lange der Erbauer schon verstorben ist, oder an wen er sich wegen der Rechte wenden muß. somit bin ich für die Panoramafreiheit. Ich schädige niemanden wenn ich Landschaft oder Gebäude fotografiere und mein Foto wo auch immer veröffentliche.

  16. 16

    Danke für die tolle Auf – und Erklärung – verständlich auch für den Nichtjuristen!

  17. 17
    Lutz wendt

    Duennes eis für jeden urlaubsfotomacher wenn das durch geht

  18. 18

    Krasse Initiative, danke für die klärenden Worte. Das wäre tatsächlich eine Zeitbombe für alle halb-, ganz und vielleicht auch gar nicht professionell arbeitenden Fotografen (und Facebook-Knipser).

    Andererseits, wenn ich mir die Karte anschaue: Wurde denn in Ländern wie Frankreich oder Italien tatsächlich schon jemand belangt, der das Kolosseum, den Markusplatz oder den Eiffelturm auf Facebook gepostet hätte? Oder wäre das theretisch möglich? Denn dort gilt ja offenbar die Panoramafreiheit schon heute nicht.

  19. 19
    Liane Cornelius

    Ich bin für eine europaweite Panoramafreiheit.

  20. 20

    Was die sich wieder alles ausdenken.. Ohne Sinn und Verstand… Gibt es hierzu eine Petition? Werden Plattform wie Wikipedia mit ins Boot geholt? Ein paar Minuten oder gar Stunden auf schwarz schalten würde sicher viele Bürger, die bisher zu großen Teilen noch nichts davon wissen, wachrütteln!

  21. 21
    Peter Kryzun

    Wieder so ein Schwachsinn der den Anwälten ordentlich Geld in die Taschen spielt.
    Europa entwickelt sich Schritt für Schritt zurück.

  22. 22

    Ich habe gerade darüber bei einem Freund bei Facebook gelesen.
    Als begeisterter Fotograf bin ich auch ziemlich ersetzt über diese Idee.
    Jahre lang galt diese Panoramafreiheit. Nun soll sie abgeschafft werden?
    Schon die Street-Fotografie wird leider sehr eingeschränkt werden, was ich sehr schade finde.
    Klar bestehe ich als Fotograf auch darauf, dass ich als Urheber im Falle einer Veröffentlichung genannt werde. Wenn man ein Foto eines Gebäudes im Netz veröffentlicht, kann man ja den Urheber/Architekt erwähnen, aber es ganz zu verbieten, oder vorher fragen zu müssen?! Wenn einer sein Auto fotografieren sollte, ruft er ja auch nicht erst beim Hersteller an, um Erlaubnis zu bitten.
    Die vereehrten Abgeordneten sollten sich lieber mal mit wichtigeren Problemen, wie der Flüchtlingspolitik beschäftigen, als solche lächerlichen Entwürfe zu gestalten und Ideen anzubringen.
    Ich hoffe, der Widerstand und vorallem der Verstand siegt!

  23. 23
  24. 24
    Szopnos

    es geht doch nur um gewerbliche (=Geld verdienen) Nutzung. Das finde ich akzeptabel.
    Das Problem ist dass in der Tat viele Richter eine Webseite als gewerbliche Nutzung interpretieren. Da ist also Aufklärungsarbeit nötig.

    • Lieber Szopnos,
      bitte lies den Artikel oben nochmal durch, und schaue, wie dort beschrieben wurde, was für Auswirkungen dies letztendlich auch im Nicht-Gewerblichen Bereich hätte.

  25. 25
    Ramona Jentzsch

    Ich als Fotograf möchte meine Fotos auch weiterhin veröffentlichen dürfen. Dazu gehören weitwinklige Fotos wo eben auch Teile einer Stadt zu sehen sind / sein können.

  26. 26
  27. 27
    Daniel Keil

    Nein

  28. 28
    K. Hauser

    Ich bin dafür, das die Panoramafreiheit in ganz Europa eingeführt wird. Das ist Beutelschneiderei wenn die Panoramafreiheit eingeschränkt würde.

  29. 29

    Ich habe meine Wahlkreisabgeordneten Jan Albrecht (Bd90/Grüne), Knut Fleckenstein (SPD), Gesine Meissner (FDP) deshalb angeschrieben. R.

  30. 30

    Vielen Dank für die Ihre Bemühungen! Sie geben einem europäischen Bürger doch noch einen Funken Hoffnung dass im europ. Parlament nicht nur ausrangierte Ex-Politiker ihr Gnadenbrot verdienen und ahnungslos Gesetze abnicken, sondern auch denkende Menschen. Ich hoffe Sie sind weiterhin für die Interessen der Bürger Europas im Einsatz. Danke!

  31. 31
    Sabine Hellberg

    Vorallem für die Berufsfotografen muss die Panoramafreiheit erhalten bleiben, aber auch für mich als Hobbyfotografin möchte ich nicht in meinen Rechten eingeschränkt werden, wie wo was und wievile ich fotografiere!
    Darum:
    Herzlichen Dank für die gute Aufklärung und selbstverständlich unterstütze ich diese Petition!

  32. 32

    Danke!! Auf jeden Fall ein wichtiges Thema, über dessen Bedeutung sich die Wenigsten im Klaren sind. Starte doch eine Petition bei Change.org oder auf der Webseite des Deutschen Bundestags, auf der wir alle unterschreiben können, auch ein Europäisches Bürgerbegehren wäre gut. ich bin gerne dabei. Viel Erfolg!

  33. 33
    Thomas Gust

    Ich bin für Panorama Freiheit in der ganzen EU und gegen die einschränkung.

  34. 34
    Michaela Kummer

    hallo julia!
    danke für die info. wie krank sind hirne, die sich solche gesetze einfallen lassen!
    lg
    michaela

  35. 35

    Danke für diesen Artikel und den Aufruf. Die Einschränkung der Panoramafreiheit wäre eine Katastrophe – vor allem auch für uns Reiseblogger. Das darf so auf keinen Fall durchgehen. :-(

  36. 36
  37. 37
    Alexander Heidemann

    Entwurf oder Gesetz? Der Beitrag ist einfach nur FragWürdig, nichts anders – und – irreführend.

    • Christopher Clay

      Schon in der ersten Zeile steht: „Bericht über die Evaluation des EU-Urheberrechts“. Wir bemühen uns, die Situation korrekt darzustellen — Feedback, wo konkret etwas missverständlich ist, ist sehr gern gesehen!

  38. 38

    Einfach nur fatal, was auf EU-Ebene abläuft. Die Tragweite der restriktiven Überlegungen dürfte den Beteiligten nicht bekannt sein. Ein effektiver Urheberschutz ist gewollt, ja, aber zeitgemäß sollte er sein. Der aktuelle Entwurf wäre ein Rückschritt, der zu irreversiblen Schäden führen würde. Das kann weder der Private noch der kommerziell tätige Urheber wollen.

  39. 39

    Unfassbar! Petition ist schon mal unterschrieben.
    Ich frage mich aber, WER würde mich dann verklagen? Der Rechteinhaber selbst? Also z.B. der Architekt der Reichstagskuppel? Oder kommt es zu einer Abmahnwelle, weil Heerscharen von Anwälten auch „fremde“ Rechte „verteidigen“ könnten?

    • Christopher Clay

      „Einwilligung der Urheber oder sonstigen Bevollmächtigten“ steht im Text — die Gefahr besteht, aber es ist zu früh, um die Auswirkungen im Detail abzuschätzen, ohne einen konkreten Gesetzesentwurf vorliegen zu haben. Der bisherige Text ist „nur“ eine Art „Wunschliste“ des Parlaments für die Urheberrechtsreform — der erste Schritt von vielen. Trotzdem ist es wichtig, dass wir diese schlechte Idee schon jetzt ablehnen und bei der Abstimmung im Plenum am 9.7. noch aus dem Dokument streichen!

  40. 40

    Furchtbar, man hat den Eindruck, dass die Volksvertreter jeglichen Kontakt zum Volk und dessen Bedürfnissen verloren haben. Ob die überhaupt wissen, was ein Reiseblogger ist?

    Gibt es diesen Text auch auf Englisch? Ich merke zum Beispiel, dass in Schottland das ganze nicht ernst genommen wird. Die glauben einfach nicht, dass das passiert und sie berührt.

  41. 41

    Vielen Dank für diese wichtige Information!
    Die Abschaffung der Panoramafreiheit ist blanker Unsinn und fernab
    jeglicher Realität – wo leben die Mitglieder des Rechtsausschusses eigentlich?
    Danke auch für den Link zur Petition; ich hoffe es zeichnen noch viele mit …

  42. 42
  43. 43

    Genau solcher Blödsinn sorgt dafür das die Menschen die EU und ihre Institutionen zunehmend ablehnen.
    Intressant wäre, ob Herr Cavada, die Nutzungsrechte für die Abbildung des Gebäudes, das auf seiner Internetseite hinter ihm so prominent zu sehen ist, geklärt hat.

  44. 44
    Christoph

    hm… vielleicht bin ich ein bisschen zu doof…..oder zu alt….;-)…mal schauen.
    1. Beide Varianten lassen es zu, das ich alle Bilder die ich mache frei nutzen darf, solange nicht eine gewerblich Nutzung erfolgt.
    2. Deine Version läßt zudem eine uneingschrängte gewerbliche Nutzung aller Bilder zu, ohne Urheberrechte zu berücksichtigen.
    3.Heißt das dann nicht auch, um beim Beispiel Facebook zu bleiben, dass Facebook alle meine Bilder oder sogar auch meine Texte, Kommentare etc frei kommerziell nutzen kann? Also, ich mach ein geiles Foto/ Panorama mit einem coolen Text ( nicht das mir das schon mal gelungen wäre, aber nehmen wir mal an) am Brandenburger Tor in Berlin und das Adlon Hotel ist mit da drauf. Nun kann Facebook hingehen und dem Hotel Adlon eine cooles Bild mit Text zur Werbeschaltung auf FB anbieten. Alle machen Kohle und ich bin der Doofe…… Ich kann ja heute den AGBs von Facebook an dem Punkt wiedersprechen, aber würde das dann zukünftig noch wirksam sein?
    Noch schlimmer, ich mache eine Photo und irgendwelche Nazis verweden das dann in ihrer Broschüre, kann ich dem dann noch wiedersprechen?

    • Christopher Clay

      Diese Szenarien sind völlig unabhängig von der Panoramafreiheits-Entscheidung: Hier geht es allein um die Rechte der ArchitektInnen/UrheberInnen von auf deinem Foto abgebildeten Werken — an den Rechten des Fotografen/der Fotografin an ihrem Bild ändert sich nichts.

  45. 45

    Wie würden denn nach einer Einschränkung der Panoramafreiheit die Reisekataloge aussehen? Beim Texten von Reisebeschreibungen ist es doch schon der Fall, dass man z.B. nicht auf eine vorhandene Reiseliteratur zurückgreifen kann (mehr als sieben Wörter Text übernehmen ist abgeschrieben), ohne mit einer Abmahnung rechnen zu müssen.

  46. 46

    Das der Wahnsinn in Europa überhaupt kein Ende nimmt !!
    Unglaublich was da so ab geht !

    Sieht der Reisebericht der Zukunft dann so aus ????
    http://www.auszeitnomaden.de/3-tage-berlin-besuch-nach-neuem-eu-urheberrecht/

    Liebe Grüße und in der Hoffnung, dass es nicht soweit kommt
    Bibo & Tanja

  47. 47

    Ich bin für Panoramafreiheit in der gesamten EU. Ich bin Maler und Grafiker und möchte gefälligst alles malen und fotografieren können, was ich sehe. Welcher neunmalkluge Selbstdarsteller (Politiker) ist nur auf die hirnverbrannte Schnapsidee gekommen, selbstverständliche demokratische Grundsätze zu brechen. Ein Aufschrei des Entsetzens müsste diesem Spuk sofort ein Ende bereiten. Danke Julia für Recherche und Artikel. Peter C. Creuzburg

  48. 48

    Super erklärt, ich weiß nicht, was die EU noch für einen Wahnsinn reglementieren möchte. Wir haben hier in Deutschland ein gutes Gesetz mit der Panoramafreiheit. Aber nein, man muß es wieder verschlimmbessern.

  49. 49

    Es wird gesagt dass die Pyramide der Louvre in Frankreich nicht gezeigt werden darf. Auf Wiki Frankreich:
    https://fr.wikipedia.org/wiki/Palais_du_Louvre
    sieht man eine wunderschöne Panoramafoto von der Pyramide und der Louvre im Hintergrund.
    Haben die Piraten wieder mal das Fernrohr auf das blinde Auge gesetzt?

    • Christopher Clay

      Schau mal genauer: https://commons.wikimedia.org/wiki/File:Louvre_Museum_Wikimedia_Commons.jpg

      „Copyright warning: A subject in this image is protected by copyright.
      This image features an architectural or artistic work, photographed from a public space in France. There are no Freedom of Panorama exemptions in France, which means that they cannot be photographed freely for anything other than personal purposes. However, French jurisprudence states that no infringement is constituted when the work is an ‚accessory compared to the main represented or handled subject‘.
      If a copyrighted architectural or artistic work is contained in this image and it is a substantial reproduction, this photo cannot be licensed under a free license, and will be deleted“

  50. 50
    Gero Spitzner

    Danken wir doch den Politikern!
    Damit halten sie uns doch indirekt dazu an, nicht allzuviel von unserem Privatleben zur Schau zu stellen. Die diversen Geheimdienste und Social-Media-Portale sollten eigentlich ein großes Interesse haben daran haben, um uns alle zu profilen. Weniger Bilder im Netz – weniger Daten-Input. Finde ich gut…

  51. 51
    Schweizer

    Zählt das dann auch für die Schweiz? Die ist auch grün da auf dem Bild.

    • Christopher Clay

      Die Schweiz ist aber kein EU-Mitglied und daher von diesen Überlegungen nicht betroffen :)
      Mir wäre nicht bekannt, dass sie ein Vertrag zur Angleichung ihrer Urheberrechtsgesetze zwingt.

  52. 52
    Schweizer

    Ergänzung: TISA und so war der Hintergrund meiner Frage. Auch die schon bestehenden Verträge.

  53. 53
    Thomas Bader

    Es ist doch eigentlich unfassbar… Letztendlich werden bürgerliche Freiheiten eingeschränkt nur weil irgendein Architekt oder Künstler das Glück hatte, einen vormals öffentlich nutzbaren Raum besetzen zu können… und schwupp – kann man hier schon mal in zumindest den nächsten 70 Jahren keine Fotos von diesem Platze mehr machen…Ich möchte es mal richtig betonen : Niemand zwingt einen Künstler seine Werke der Öffentlichkeit preis zu geben. Sollen Sie also ihre Kunst vor der Öffentlichkeit abschirmen und im Atelierkeller ausstellen oder Architekten ihre Bauten hinter hohen baumbewachsenen Erdwällen oder auf den Osterinseln errichten. Da könnten Sie dann Eintritt von interessierten Besuchern für die Ablichtung Ihrer ach so kostbaren Werke verlangen. Zumal Künstler wie Architekten für Ihre Leistung zur Erstellung des Werkes ja vollumfänglich entlohnt wurden. Und gerade in Bezug auf Skulpturen das auch noch zum angeblichen Volkeswohl aus Steuergeldern bezahlt wurde. Was für ein Schwachsinn !!! Ich könnte mich erbrechen…

    • Sigrid Tröppner

      Ja, so sehe ich das auch.
      Umgekehrt müsste man dann auch die Fordrung stellen können, bestimmte „Kunstwerke“ entfernen zu lassen, weil sie keinen ungehinderten Blick auf xyz erlauben.

  54. 54

    Mir gefällt die Illustration mit den ausgeschnittenen Kunstwerken.

    Ist es aber nicht bei wörtlicher Auslegung sogar so, dass davon praktisch alle Bilder betroffen sind, die in irgendeiner Form bebaute Gebiete zeigen? Allein in den Beispielen wurde vermutlich mindestens eines der abgebildeten Häuser von einem Architekten entworfen, der nicht seit mehr als 70 Jahren tot ist.

    Bei der London County Hall passt es, Ralph Knott ist 1929 gestorben, aber das nicht so hübsche Hochhaus im Hintergrund (Shell Centre) sieht viel zu neu aus.

  55. 55
    Andreas Ullrich

    Das, was hier vorgeschlagen wird, ist ein gefundenes Fressen für die Aasgeier von Rechtsanwaltskanzleien. Anscheinend werden die jetzt damit gefördert, noch mehr zu verdienen. Die Abmahnwelle ist doch vorprogrammiert. Solche Idioten, die solche Gesetze vorschlagen, Gehörn mit sofortiger Wirkung von ihrem Amt enthoben und unehrenhaft entlassen. Dem Vollpfosten gehört der Prozess gemacht.

  56. 56

    Ich denke, die Zielgruppe ist klar: Journalisten und Dokumentarfilmer. Damit nimmt man ihnen die Möglichkeit, ihre Arbeit zu machen; besonders, wenn das Ergebnis unbequem für das System ist.

    Der Rest ist Kolateralschaden.

  57. 57

    Hallo Julia,

    ich habe heute morgen von dem Schwachsinn gelesen und gleich die Petition unterschrieben.
    Nach der Lektüre deines Artikels werde ich mich auch an Politiker direkt wenden, das darf auf keinen Fall durchkommen!

    Schöne Grüße,
    Marc

  58. 58

    Ich glaube, die Antragsteller sind sich in keinster Weise über die Konsequenzen der Abschaffung der Panoramafreiheit im Klaren! Bildbände, Postkarten, Reiseführer, Magazine – das kommt doch alles auch den Orten zugute, in denen die Fotografien aufgenommen wurden! – Danke für diese Aufklärung.

  59. 59
    Wolfius

    Hat schon mal Jemand im Wiki nach dieser -Figur- gesucht ?? – DER ist ja jetzt schon ÜBER 75 … und verzapft jetzt solchen ..Nonsens.. ???
    Gibt’s dahinter vielleicht doch einen -Stichler- -aka- NGO-Beauftragten, um für ganz Andere was durchzusetzen, was -der ALTE HERR- in keinster Weise durchblicken können dürfte ???

    Geht NICHT, sowas !!

  60. 60
    Norbert Hirsch

    Sehr gute Arbeit – PIRATEN halt …

    PIRATEN WIRKEN

  61. 61
    Dr. Ralph-Peter Mechnik

    Stoppt die Regulierungswütigen! Der Rest der Welt wird Europa ein weiteres Mal belächeln, wenn das durchgeht. Als hätten wir nicht schon genug Probleme, die wirklich einer Lösung bedürfen…!

  62. 62

    Vielen Dank für diesen sehr informativen Beitrag! Ich würde gerne „meinen“ Abgeordneten kontaktieren, aber wie finde ich heraus, wer das ist? Es geht in diesem Kontext ja nicht um Bundestagsabgeordnete…

  63. 63
    Stephan Schneider

    Vermutlich ist da mal wieder irgend eine Lobby am schrauben.
    Da kann ein Abmahnanwalt ja erst mal bei jeder Internetseite behaupten es ist kommerziell und haut einem erst mal was um die Ohren.
    Ich hoffe dieses Gesetz wird es nicht geben.

  64. 64
    Dieter Kleeberg

    Die spinnen mit ihrem Copyright für öffentliche Gebäude. Wenn sich dieser Schwachsinn durchsetzen sollte, dann sollen alle, die ihre Rechte fordern, gefälligst ein © samt Namen an ihre Häuser und Denkmäler nageln, um ihr Werk zu kennzeichnen. So kennzeichnen auch Fotografen ihre Werke, und das wäre der einzige Weg. Es kann nicht sein, dass auf einem Foto jeder Stein hinterfragt werden muss, wer ihn behauen hat.

  65. 65
    James van Scoyoc

    Was für Hilfe kann man als Nicht-E.U.-Bürger leisten? (Ich bin ein Staatsangehöriger der U.S.A.)

    Meiner Meinung nach, die Abbau der Panoramafreiheit ist eine Ohrfeige an denen–innerhalb sowie ausserhalb der E.U.–die innerhalb der Gegend sowie in die hinein zu reisen überlegen. Wenn man ein Bild auf dem Bildschirm nicht sehen soll, lässt sich auch fragen ob man beim wirklichen Besuch überhaupt willkommen wäre.

  66. 66
    M. Bläsen

    Hallo Frau Reda,

    vielleicht ist der von Ihnen gewählte Ansatz der europaweiten Umsetzung vor dem Hintergrund der ungelösten Einschränkung der weiteren Verwertung von Benutzerfotos durch Dienstleister wie Facebook, Flickr,… noch nicht ganz ausgegoren.

    Die Einwände von Herrn Cavada (http://jeanmariecavada.eu/ma-position-sur-le-droit-de-panorama/) scheinen mir zumindest im Ansatz nach verständlich und zeigen eigentlich auf, dass der Aspekt zum Schutz der Urheber in Ihrem Bericht zu kurz kommt, oder eine praktikable Trennung zwischen Objekten im Öffentlichen Raum, die jeder sehen kann, und der Weitervermarktung von Ablichtungen durch Dritte zu eindeutig kommerziellen Zwecken, noch nicht gefunden wurde.

    Vielleicht können Sie hier gemeinsam eine allgemein verständliche und praktikable Lösung erarbeiten.

    Mit freundlichem Gruß
    M. Bläsen

    • Christopher Clay

      Die „weitere Verwertung von Benutzerfotos“ beschränkt sich in den allermeisten Fällen (haben Sie ein Gegenbeispiel?) auf das Anzeigen der Fotos auf dem jeweiligen Profil des Nutzers — wie eben von diesem ausdrücklich gewünscht. Da es sich um eine kommerzielle Firma handelt, die diese Dienstleistung zur Verfügung stellt, und dann auch mal Werbung neben den Fotos anzeigt, benötigt sie dafür das Recht, diese Fotos „kommerziell weiterzuverwenden“.

      Für mich ist nicht verständlich, dass Wikipedia und Flickr nun Pauschalabgaben an ArchitektInnen zahlen sollten, deren Werke im öffentlichen Raum stehen und von ihre NutzerInnen abgelichtet werden — wie der Abgeordnete Cavada impliziert.

      Viel wichtiger ist, dass Konzerne ordnungsgemäß in Europa Steuern zahlen. Es gibt keinen Grund, neue Urheberrechtsabgaben zu erfinden, die jede Menge Nebenwirkung haben (z.B. auf Dokumentarfilmproduktionen im öffentlichen Raum, aber auch auf neue Startups, die Flickr & Co dann schwerer Konkurrenz machen könnten) und die die vermeidlich damit zu schützenden gar nicht wollen (die britischen ArchitektInnen haben sich bereits von der Idee distanziert).

  67. 67
    Felix Richard

    Ich fordere Panoramafreiheit für ganz Europa, damit der „freie Bürger“ nicht stikum kriminalisiert werden kann !!!

  68. 68
    Alexander Broich

    Hallo,
    es heißt: …“immer an die vorherige Einwilligung der Urheber oder sonstigen Bevollmächtigten geknüpft sein sollte;“
    Wo steht wessen Urhebers Genehmigung erforderlich ist. Die des Fotografen für sein Bild oder die des Erbauers, Errichters etc. des Bauwerks etc? (Dann müsste ja an jedem „Werk“ in der Öffentlichkeit ein Schild stehen, wer die Rechte daran hat, was absoluter Blödsinn und nicht machbar wäre). Das steht nicht im Text. Jedenfalls kann ich es nicht lesen.

  69. 69

    Wo ist denn das Original Dokument mit den Namen derer die Cavada unterstützen ? Bitte ein Link.
    Hier ein Bericht aus Der Zeit:
    http://www.zeit.de/digital/internet/2015-06/urheberrecht-panoramafreiheit-eu-facebook-bilder/komplettansicht

    • Christopher Clay

      Es handelte sich leider nicht um eine namentliche Abstimmung — es wurde per Handhaben im Rechtsausschuss beschlossen, nur die Mehrheit ist offiziell vermerkt. Unseren Beobachtungen/Aufzeichnungen nach waren es die Stimmen der beiden großen Fraktionen — der Konservativen und SozialdemokratInnen — die diese Mehrheit beschafften.

  70. 70
    Bürger Bürger

    Es ist wohl kaum möglich, alle Architekten von Bauten in einem Luftbildpanoramabild oder -film bzw. deren Erben zu ermitteln und auch noch von all denen Lizenzen zu bekommen. Einschränkung der Panoramafreiheit würde deshalb auch bedeuten, daß Luftbilder, Luftbildfilme und Filme von Überflügen nicht mehr möglich sind. Auch bereits existierende Fotos und Filme, z. B. Fernseh- und Kinofilme, die diese enthalten, dürften dann nicht mehr gezeigt werden. In Google Earth müßten alle Bilder von Sehenswürdigkeiten und Bauten gelöscht werden, 3D-Landkarten würden die Ortschaften nur als schwarze Flecken zeigen. In vielen Filmen, z. B. Krimi-Serien, werden heute Luftbildpanoramen der Städte gezeigt. Auch die Filme „Deutschland von oben“ und die der einzelnen Bundesländer von oben dürften dann wohl nicht mehr gezeigt werden. Ein Unding!!!
    Ein Bestandsschutz für bereits existierende Vervielfältigungen wäre also erforderlich. Aber viele moderne Luftbild-Dienstleistungen, die auch gerade durch moderne Technik möglich sind, wären nicht mehr möglich. Damit werden Dienstleistungen, die eigentlich möglich wären, unmöglich gemacht, ohne daß viele Architekten allzuviel davon haben. Das widerspricht den erklärten Zielen der Eurokratie.
    Offenbar scheinen die heutigen Politiker, die alles ändern – „modernisieren“, wollen, nicht in der Lage zu sein, die Konsequenzen ihrer Vorschläge und die Vereinbarkeit mit bereits existierenden Rechtsvorschriften zu beurteilen!!!

    Persönliche Daten sowie Adreß- und Kontaktdaten nicht unbefugt Dritten überlassen, auch nicht in- oder ausländischen Diensten!!!

    • Christopher Clay

      Vermutlich würde ein dazu folgender Gesetzesentwurf die Regelung auf Abbildungen beschränken, auf denen ein geschütztes Werk im Fokus eines Bildes steht, und daher Luftbildpanoramen, Skyline-Fotos usw. nicht betreffen (so ist es in den meisten Mitgliedsstaaten, die heute schon keine „Panoramafreiheit“ haben) — aber tatsächlich findet sich im jetzt abgestimmten Wortlaut keine solche Einschränkung…

  71. 71
    Johannes

    Leider kenne ich mich in den roten Ländern ja nicht so gut aus, aber heißt das, dass es z.B. in Frankreich auf Facebook keine Selfies vor dem Louvre geben dürfte?

    Und ist die Darstellung vom Louvre im französischen Wikipedia Eintrag schon heute wahrscheinlich nicht legal?
    https://fr.wikipedia.org/wiki/Mus%C3%A9e_du_Louvre#Le_palais_royal

    Gibt es in Frankreich durch den öffentlichen Fokus schon jetzt die für ganz Europa gefürchteten Abmahnwellen?

    • Christopher Clay

      Ein Selfie, auf dem das Louvre bloß im Hintergrund ist, ist laut der Gesetzeslage in Frankreich wahrscheinlich okay — aber beim auf Wikipedia verwendeten Foto findet sich tatsächlich eine Warnung über die zweifelhafte Legalität: https://commons.wikimedia.org/wiki/File:Louvre_Museum_Wikimedia_Commons.jpg

      Abmahnwellen sind mir nicht bekannt, dieses Recht wird in den Ländern heute nur in Einzelfällen durchgesetzt. Aber der Schutz der Rechte der Allgemeinheit sollte gesetzlich gesichert sein, und nicht dem Gutdünken der RechteinhaberInnen überlassen bleiben…

  72. 72

    Ein interesanter Anwendungspunkt, rein theoretisch natürlich:
    Es exitiert eine Aufnahme auf einer Videoplatform von staatlicher Gewalt bei einer Demo. Die Löschung der Aufnahme von staatlicher Seite zu verlangen um den Vorfall nicht hochkochen zu lassen, ist eher schwierig, es gibt ja Pressefreiheit. Aber hey, da gibts doch dieses neue Gesetz aus Brüssel. Schau mal da im Hintergrund, da hinten links, ganz in der Ecke, da ist das Ohr einer Statue zu sehen, da haben wir (Land) die Rechte dran. Warte ich schreibe denen mal was wegen Urheberrechtsverletzungen…..“
    Ich weiß, arg übertrieben, aber das hat man auch von flächendeckender Videoüberwachung in Städten vor 20 Jahren gesagt….

  73. 73

    Leider ist nichts gut was beschlossen wird

  74. 74

    Abgesehen davon, ob man für oder gegen die Panoramafreiheit ist, (ich bin dafür) fällt die derzeit unterschiedlich in einzelnen Länder bestehende Regelung auf als Beweis für das so genannte „vereinte Europa“.
    Mir scheint, dass hinter dem geplanten (Ver-)Fall der Panoramafreiheit eine Lobby der Rechtsanwälte steckt-typisch FDP.

  75. 75
    Bürger Bürger

    Bei Einschränkung der Panoramafreiheit wären auch Bild-Berichterstattungen vor bebauter, bepflanzter oder wachsen gelassener Kulisse kaum noch möglich, z. B. Bilder in der Tagespresse, Bilder in den Fernsehnachrichten, Fernsehkorrespondenten vor Gebäuden, Verkehrswegen, Parks, Gärten.

    Wir Bürger erwarten, daß nicht aus dem Bauch heraus, ideologisch, parteipolitisch oder aus Machtkalkül entschieden wird, sondern sachlich und fachlich auf Grundlage von mindestens drei fundierten, vollständigen und vollständig unabhängigen Gutachten – zum Wohle aller.

    Im Übrigen muß nicht in allen EU-Ländern überall dasselbe Recht gelten – kulturelle Unterschiede – kulturelle Vielfalt, sollten grundsätzlich erhalten bleiben.

    Persönliche Daten sowie Adreß- und Kontaktdaten nicht unbefugt Dritten überlassen – auch nicht in- oder ausländischen Diensten!!!

    • Christopher Clay

      Für Presseberichterstattung gilt eine eigene Urheberrechtsschranke, die wäre also nicht direkt betroffen — aber z.B. private BloggerInnen, die Google Ads schalten (= „kommerziell sind“), schon.

      Welche „kulturelle Vielfalt“ dadurch erhalten wird dass eine heute alltägliche Handlung (Foto machen und verbreiten) in Strassburg illegal aber 10 Minuten weiter in Kehl erlaubt ist, erschließt sich mir nicht ganz…

  76. 76

    Ich bin zwar bei einer anderen Partei, stehe aber in der Sache der Panoramafreiheit voll hinter Ihnen und hoffe stark, dass meine Partei, die FDP, sich dieser liberalen Linie auch anschließen wird.

  77. 77

    Zum Kommentar von Sascha Klacke: der Vorschlag stammt NICHT aus der Feder der FDP. Er stammt von einem französischen Europaabgeordneten, der der liberalen Fraktion angehört. Das ist zwar bedauerlich, sagt aber noch nichts über die Position der deutschen FDP aus. Diese wird sich dazu noch positionieren müssen und wird, davon bin ich überzeugt, die liberale Position einnehmen. In Frankreich scheint es zur Panoramafreiheit allgemein eine andere Denkweise zu geben, wofür ja die unterschiedlichen Gesetzeslagen in Deutschland und Frankreich zumindest ein Indiz sind. Hier werden die deutschen Liberalen ihre französischen Freunde mal zurückpfeifen müssen.

  78. 78
    Michael B. Zippel

    Wem gehören denn diese Monumente und historischen Merkmale? Uns dem Steuerzahler, die diese Strukturen in stand halten. Verfasse doch bitte eine Petition die man auch über Facebook
    linken kann. Da werden sich wohl einige mit Begeisterung eintragen.
    Einfach eine Schweinerei.

  79. 79

    Danke, für den losgetrenen Stein, der scheinbar jetzt von alleine bergauf rollt…

    • Christopher Clay

      Wir werden den Dank an jene, die diese Idee vorgeschlagen haben und jene, die für sie gestimmt haben, weiterleiten :)

  80. 80
    Marie Jakobs

    So ein Schwachsinn !!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!
    Wann werden die Menschen dafür bestraft, dass sie überhaupt leben?

  81. 81
    Sigrid Tröppner

    Alle denken nur immer an GELD GELD GELD…. wo kann ich welches herholen, ohne dafür zu arbeiten. Gibt es denn in der Kommission nichts Dringenderes zu tun, als so ein Gesetzesungetüm zu gebären?

    • Christopher Clay

      Diese Idee stammt nicht von der Kommission, sondern von einem liberalen Abgeordneten zum Parlament (Jean-Marie Cavada). (Daher ist es auch noch kein Gesetzesentwurf, sondern eine Ankündigung, dass der Rechtsausschuss des Parlaments so ein Gesetz unterstützen würde.)

  82. 82

    Liebe Julia,

    Du sitzt doch selbst im europ. Parlament. Da sollte Dir dieser Jean-Marie Cavada das ein oder andere Mal über den Weg laufen, oder? Hast Du ihn mal darauf angesprochen? Vielleicht hat er das ja alles falsch verstanden. Er scheint ja auch schon was älter (75) zu sein…..
    Seine Beweggründe sind die folgenden:
    Zitat: „Im Rechtsausschuss des Europaparlaments schlug Cavada im Juni 2015 eine Einschränkung der Panoramafreiheit vor, da diese ausschließlich zum Vorteil von „amerikanischen Monopolkonzernen wie Facebook oder Wikimedia“ sei“. Zitat Ende – ausgerechnet zitiert aus Wikipedia.

    Und diese, seine Beweggründe kann ich sogar ein wenig nachvollziehen. Alldieweil zB FB in der Tat mit Veröffentlichung von Fotos auf FB damit alle Rechte erwirbt. Das ist nicht ganz ‚trivial‘.

    Wobei Herrn Cavada’s Vorschlag eindeutig am Ziel vorbeigeschossen ist.

    Man sollte diesbezüglich an der Quelle direkt tätig werden (also bei FB u.a.) und nicht bei privaten Fotografen.

    • Christopher Clay

      (Sorry, Julia kann nicht auf alle Blogkommentare selbst antworten – ich assistiere ihr.)

      Für mich ist nicht mal „ein wenig“ nachvollziehbar, warum Facebook nun die Urheberrechtssituation jedes Gebäudes recherchieren soll, das auf einem Foto einer Nutzerin auftaucht, und dafür Genehmigungen einholen oder Geld zahlen soll, bevor sie auf den Profilen der UploaderInnen angezeigt werden können (= eine kommerzielle Nutzung, für die sie das Recht einholen müssen).

      Es ist ja nicht so, als ob das Geschäftsmodell von Facebook wäre, aus den Uploads ihrer NutzerInnen Postkarten und Fotobände zu drucken und zu vertreiben — ihre „kommerzielle Nutzung“ der Bilder (das Speichern und Anzeigen) ist ein Nebeneffekt ihrer Rolle als Dienstleister für Privatpersonen. „Die Quelle“ ist eben nicht das gierige Facebook, das die Werke irgendwelcher ArchitektInnen zu Geld machen will, sondern die Privatnutzerin, die den öffentlichen Raum abbildet und dann für die eigenen Werke einen Hostingdienst in Anspruch nimmt.

      Die Haftung von Dienstleistern für die Inhalte ihrer NutzerInnen auszuweiten, wie Cavada das vertritt, ist eine gefährliche Idee. Das würde zur Privatisierung der Urheberrechtsdurchsetzung führen: Dein ISP scannt dann zum Selbstschutz deine Uploads, Facebook verbietet dir den Upload von Aufnahmen von Gebäuden, irgendjemand entwickelt analog zum System bei YouTube einen „BuildingID“-Algorithmus, der die Hälfte deiner Bilder versehentlich falsch als geschützt einstuft aber dir keine Einspruchsmöglichkeit bietet, usw.
      Außerdem würde es die Entwicklung von Konkurrenten zu Facebook und Co. erschweren, da sich ein kleines Startup die Übernahme dieser Haftungen und Anforderungen nicht leisten könnte — im Endeffekt würde die Marktposition der heute Großen in Stein gemeißelt.

      Wikipedia als „amerikanischen Monopolkonzern“ zu bezeichnen zeugt indes von besonders eklatantem Unverständnis…

  83. 83

    VORSICHT:

    auch in BELGIEN ist rigoros die Panoramafreiheit beschtränkt. Aufnahmen vom Atomium sind z.B. nicht erlaubt und Verstöße werden rigoros verfolgt. Nachdem der Schutz ablief wurde das Atomium renoviert und leicht verändert und steht nun erneut unter Schutz.

    Leider hat sich Belgien schon immer stark am französischen Recht orientiert.

    Viel Erfolg bei Ihren Bemühungen um ein eigentlich selbstverständliches Recht!

  84. 84

    auch mich freut diese gute Darstellung, danke!

    An Werken, Kunst? besteht ein öffentliches Interesse und darum müssen sie ihren Urheber ernähren und darum hat auch die Kunst 2 Seiten, sie muß entstehen (können), hic et nunc und sie muß den wachen Kopf, den ganzen Mensch, der sie hervorbringt, ernähren. Auch darum ist die Urheberrechtsindustrie von öffentlichem Interesse, keine Frage.

    ABER das freie Urheben gewissermaßen darf nicht eingeschränkt werden. Auch daß es nur um die kommerzielle Verwertung von Abbildungen gehen soll, begrenzt den Schaden nicht, Viele Fotos etc werden einfach nicht entstehen oder nie öffentlich sichtbar werden, wenn zuvor die Frage im Raume steht, ob sie evtl kommerziell verwertet werden sollen. Die Durchlässigkeit zwischen ‚privatem Spiel‘ und Kunst? muß gewahrt bleiben, was Kunst? ist oder ein wichtiges Werk, entscheidet die Öffentlichkeit, der ‚Markt‘ hinterher, oft erst nach dem Ableben des Urhebers.

    Urheberrecht 70 Jahre postmortem hat bereits zur Folge, daß die ‚URHEBER‘ Rechte zum größten Teil die Rechte der Verwerter sind und selbst bei einer stärkeren zeitlichen Fokusierung des Urheberrechtes auf den Urheber bleibt den Verwertern das Werk! Ich denke da immer an van Gogh, er hätte keine Chance, in die Künstlersozialkasse aufgenommen zu werden, keine Ausstellung, kein Verkauf, kein Künstler. Spekulationsobjekte.

  85. 85
    NetzRak

    Wie wird das denn in den „roten Ländern“ gehandhabt? Gab es da schon juristische Schritte gegen z.B. Facebooknutzer? Ich gehe mal davon aus, das die Franzosen und Italiener, da kein anderes Fotoverhalten haben als z.B. die Deutschen? Oder weiß dort jeder Nutzer Foto vom öffentliche Gebäude = No Go?

    • Christopher Clay

      In der Praxis wird das Gesetz dort wohl selten durchgesetzt. Aber Gesetze, die eh nicht durchgesetzt werden, sollten wir nicht auf ganz Europa ausdehnen…

  86. 86

    Sehr gute Darstellung, liebe Julia. Gestatten Sie mir einen nicht unwesentlichen Aspekt hinzuzufügen: In die überwiegende Anzahl von Gebäuden und Skulpturen wurden öffentliche Gelder zur Errichtung und Instandhaltung investiert. Es handelt sich hier also nicht um rein privates Eigentum, sondern zumindest um mit-staatliches!
    Des Weiteren stehen viele Objekte dieser Art auf öffentlichem Grund und (besonders wichtig) erlangten erst durch die öffentliche Reflexion Ihre größere Bedeutung.
    Kommt ein derartiges Gesetz, ist es die Pflicht unserer Parlamente (von Kreis bis Staat), Lizenzgebühren-Erheber an Ihre Abgabepflichten zu erinnern. Dies beinhaltet Pachtgebühren bis 70 Jahre über den Tod, Gewerbesteuern, Gewinnbeteidigung (entsprechend der staatlichen Mitfinanzierung) oder Rückforderung der staatlichen Gelder.
    Für in Erstellung befindlicher Objekte erfordert dies bis zum Lizenz-Verzicht Baustopp oder Ausstieg der öffentlichen Hand.
    Hier wird das Recht verdreht! Wer Privatgebühren für den öffentlichen Raum erhebt sollte privat an die Öffentlichkeit bezahlen oder Christo und Jeanne-Claude angergieren.

  87. 87

    Nun mich wundert, dass sich fast „nur Fotografen“ zur Wort melden. Es werden auch Grafiker und Maler Probleme bekommen. Dieses wäre dann eine wesentliche Einschränkung in meinen Beruf. Deshalb: Stoppt die Änderungen des Deutschen Rechts auf Panoramafreiheit !!!!

    Hier ein Artikel von meinem Blog zu dem Thema:
    https://frankkoebsch.wordpress.com/2015/07/02/panoramafreiheit/

    Frank Koebsch

  88. 88

    Kopie eines soeben an eine CDU-EU-Vertreterin über Facebook geposteten Eintrages
    (unklar, ob der gelöscht, beantwortet oder unterstützt werden wir
    **************************************************************************

    Betrifft: Panoramafreiheit >>> ABSTIMMUNG am 09. Juli 2015

    Bitte schauen Sie sich den Wikipedia-Bericht (Link hier entfernt) an.
    Sie werden sicher feststellen, dass ein solcher Beschluss, wie durch die EU geplant, anschließend eine fatale praktische Unsicherheit in der Berichterstattung nach sich zieht.

    Ich bin Foto-Reporter, der von der Bildberichterstattung leben möchte.
    Meine Reportagen muss ich als Selbständiger Freiberufler selbst vermarkten, um von der Berufsausübung leben zu können.

    (Sie wissen sicherlich, dass Akkreditierungen im Privaten Raum fast nur noch für die redaktionelle Nutzung erteilt werden UND dass dazu Auflagen, Zensur und Provisonen verlangt werden ODER direkt Gebührensätze für die Akkreditierung erhoben werden. Vielfach wird auch ein „wirtschaftlicher Nutzen“ durch die Akkreditierung „angestrebt“.

    Sie wissen sicherlich, dass die Öffentlich Rechtlichen oder die Bördennotierten Groß-Verlage keine Akkreditierungsprobleme haben.
    Deren Exclusivrechte fördern sicherlich nicht die Meinungsvielfalt und Bildervielfalt.)

    Ich denke der Öffentliche Raum und/oder vom Volk bezahlte Kunstobjekte sowie Bauwerke haben das öffentliche Recht, frei fotografiert zu werden.
    Das gesetzliche Auskunftsrecht (n. Pressegesetz) bedeutet auch ein gesetzliches Fotografierrecht. Denn die Aussage und die Wahrheit liegt im Bild. (vgl. Volksweisheit: Ein Bild sagt mehr als 1000 Worte)

    Will der Künstler oder Architekt seine erschaffenen Objekte zwingend gebührenmäßig geschützt haben, kann das nur für zukünftig geschaffene Objekte gelten, die von dem, der sie beanspruchen will. GROSS leserlich am Gartenzaun kennzeichnen müsste. (oder müsste das derjenige Objekteigner machen, der seine RECHTE FREIGIBT ??)

    Schöne Schilderwelt ! (Nachfrage: dürfte man die Schilder fotografieren und somit dieses journalistisch dokumentieren ?)

    Zu bedenken wäre auch, dass nur der Künstler selbst Urheberrechte geltend machen könnte und diese Rechte steuerliche schätzen lassen müssten. M.E. wäre dann jeder Künstler oder Rechteinhaber bzw. Verwerter GEWERBLICH tätig und HANDELSKAMMERPFLICHTMITGLIED sowie GEWERBESTEUERPFLICHTIG (bzgl. der virtuellen „Firmenwertes“).
    Gleichfalls der Rechteinhaber / Lizenznehmer der Veröffentlichungs- und Nutzungsrechte, die gutachterlich geschätzt und bilanziert werden müssten.

    Hoch lebe der Insolvenzverwalter !
    Fallen die Rechtepfändungen durch das Finanzamt an den Staat = das Volk ?

    Bedeutet die Panoramafreiheit-Einschränkung, dass man Eintrittgebühren bei betreten des geschützten Objektes zahlen muss ?
    … ist der visuelle Genuss eventuell gebührenpflichtig ?

    Das könnte man unendlich weiterspinnen:
    … müssten die Mitarbeiter die Nutzung des wunderbaren Objektes als „geldwerten Vorteil“ in der Einkommensteuererklärung angeben ?

    Oder darf man noch Atomkraftwerke und Castoren oder überhaupt KFZ. Bahn und Busse mit deren praktischen Design oder modischen Aufklebern fotografieren ??

    …………………………………………………………………………………………………

    PS: ich wurde von Berliner Beamten bereits darauf hin angesprochen, dass ich zum meinen Fotos (aus dem öffentlichen Raum) KEINE Bezirksnamen etc. redaktionell nennen dürfe, ohne anschließend, nach Veröffentlichung Tantiemen-Strafzahlungen leisten zu müssen, die sich nach Anzahl der Fotos, Nennungen und ebook-Auflage (hier Reisemagazin-Seitenaufrufe) berechnen würde.

    Zudem hätte die Stadt Berlin die Rechte für eine touristische Berichterstattung exclusiv abgetreten an eine Agentur; die wolle sicherlich auch Schadensersatz.

    In Kombination bedeutet das alsbald:

    (A) KEINE Fotoberichterstattung
    (B) KEINE Textberichterstattung
    (C) Tschüss freie Presse
    (D) Tod der Informations- und Meinungsvielfalt Internets (und Selfies)

    …………………………………………………………………………………………………

    Ich denke, SIE und IHRE PARTEI sollten dem „bürokratischen und unpraktischen Ansinnen der EU“ am 09.Juli 2015 NICHT ZUSTIMMEN.

    Die Änderung 421 muss aus dem Abschlussbericht entfernt werden !!

    …………………………………………………………………………………………………..

    Gruß
    Golinski
    fb.com/bbpress.eu // bb-press.de

  89. 89

    die Vorstufe zu Fahrenheit 451? Sollte die Panoramafreiheit abgeschafft,bzw.eingeschränkt werden, wie sollte denn eine bebilderung in Prospekten,Reisekatalogen und Internet erfolgen , was Architektur-Kunst und Industriegebäude betrifft.Auch Bildagenturen z.B.(Getty),die Millionen von Bildern in ihrem Bestand haben,müßten ein Teil ihres Bildbestandes löschen,die Autoren auch.Ein Crash ist hier unausweichlich.Was geschieht denn mit unseren Büchern jeglicher Art? Wie würden denn die zukünftigen Bücher bebildert,unter erschwerten Bedingungen? Eine bebilderung von Kunst und Architektur zu erschweren ,es wäre eine Bevormundung und ein Rückschritt,das mit einem modernen,aufgeschlossenen Europa nichts zu tun hat.Die Gewinner wären die Anwälte,in diesem Falle wären auf längere Zeit die Honorare gesichert.

  90. 90

    Danke für die hervorragende Kombination aus fundierter Einsicht und verständlicher Präsentation – die aber für die allermeisten, die ihren EU-Abgeordneten nicht kennen, noch einen link auf den Namen und die Einstellung in dieser Sache bräuchte (vielleicht ist sie/er ja schon dagegen?): „Ruf deine Abgeordneten an, schick ihnen eine Postkarte, kontaktiere sie in sozialen Netzwerken..“

    • Christopher Clay

      Für die Abstimmung im Rechtsausschuss hatten wir dazu http://copywrongs.eu eingerichtet, leider haben die Ressourcen für eine zweite Phase für die Plenarabstimmung gefehlt.

  91. 91

    Liebe Julia,
    Urheberrechte sind durch Gesetze geschützte Unrechte.
    Nicht einmal die schöpfenden Personen verlieren einen einzigen Cent. Noch weniger verlieren die Personen, die sich der Distribution der Kopien von dem geschöpften Werk angenommen haben.
    Es mag sein, dass sie ggf. etwas Geld vorstrecken mussten, aber sie haben immer ihre Vorstreckungen im reichlich vermehrten Maße zurückgeholt.
    Die einzigen, die in das Geflecht aus den schöpfenden Personen und Distributoren von Kopien der geschöpften Werke Geld bringen, sind die zahlenden Nutzer und ausgerechnet werden die zahlenden Nutzer durch Gesetze entrechtet und enteignet.
    Noch ungerechter ist die Einschränkung der Panoramafreiheit.
    Öffentliche Gebäude und öffentliche Skulpturen sind nicht nur im Auftrag der Öffentlichkeit entstanden, sondern auch aus den öffentlichen Mitteln finanziert worden und nun sollen unsere gewählten Volksvertreter die Entrechtung und die Enteignung der Öffentlichkeit verabschieden.
    Gesetze können schön ungerecht sein.
    Viele Grüße
    Jaro

  92. 92
    Marco Boni

    Hallo, was isteigentlich mit Gemälden? Muss ein Maler auch diese Erlaubnis einholen und Urheberrechte zahlen? Ich denke dass ein Maler ein Bild macht um es zu verkaufen so eine Einschränkung ist lächerlich.
    Wie sieht es dann mit privaten Gebäude aus, haben die Architekten dort keine Rechte? Ich denke doch, da wird jeglicher Fotografie der Gar ausgemacht. Würde wirklich gerne wisse was berühmte Fotografen dazu sagen, wieviele Urheberrechte diese jemals bezahlt haben. Ich werde mich auf Müllfotografie spezialisieren, das Einzige was man vielleicht noch fotografieren kann, oder braucht es dafür auch das Einverständnis der Müllentsorgungsunternehmen?
    Es scheint so als hätte die EU die Gesetzgebung von Itelien gelern, ein haufen Gesetze machen die dann sowieso niemand beachten kann da total sinnlos.
    Danke EU!

    • Ich glaube, es erlaubt Gemäldenvon Werken zu verkaufen, ein Foto nicht erlaubt zu verkaufen.

  93. 93

    bedeutet das dass Verkauf von Gemälden von Werken zulässig ist , aber Foto , Film nicht zulässig??

  94. 94

    Und was ist nun daraus geworden?