Zu meinem Urheberrechts-Evaluationsbericht sind 556 Änderungsanträge eingegangen.

In über 100 Änderungsanträgen positionieren sich einige CDU-Abgeordnete klar gegen einen europaweit einheitlichen digitalen Binnenmarkt und damit gegen die Kernaufgabe ihres Digitalkommissars Günther Oettinger.

Geht es nach diesen Abgeordeten, soll sich weiterhin an praktisch jeder EU-Binnengrenze ändern, welcher Umgang mit urheberrechtlich geschützten Werken erlaubt ist. ‚Dieses Video ist in deinem Land nicht verfügbar‘ soll auch weiterhin zum Alltag in Europa gehören.

Während Oettinger den Auftrag hat, Hürden für den grenzüberschreitenden Austausch digitaler Güter abzubauen, möchten diese Abgeordneten sie verankern und die Rechtsunsicherheit sogar weiter erhöhen.

Vorschläge aus den Reihen der CDU wenden sich gegen Mindeststandards für den Schutz der Urheberinnen und Urheber vor unfairen Verträgen, gegen einheitliche Regeln für die Weiterverwendung von Werken und gegen einen digitalen Binnenmarkt. Das einzige, was sie auf EU-Ebene verankern wollen, ist das in Deutschland spektakulär gescheiterte Leistungsschutzrecht für Presseverleger.

Aus diesen Änderungsanträgen spricht ein provinzieller und kurzsichtiger Protektionismus, der weder im Interesse der Allgemeinheit noch der Wirtschaft in einem digital zusammenwachsenden Europa ist. Tweet this!

Damit wird nicht den Künstlerinnen und Künstlern geholfen, sondern höchstens wenigen großen Verlagen, die auf den Kulturwandel nicht mit Innovation, sondern mit Lobbyismus reagieren.

Gegen einen digitalen Binnenmarkt

Hatte sich Oettinger noch am 26.2. geäußert, es brauche „eine einfache, EU-weite Regelung – nicht 28 verschiedene, nationale Regelungen“, so möchte nun seine Parteikollegin Sabine Verheyen die Empfehlung streichen, die Urheberrechtsschranken zu harmonisieren, deren nationale Umsetzung bisher optional und daher sehr divergent ist:

MEIN BERICHT ÄNDERUNGSANTRAG 317 (Verheyen u.A.)
10. Views with concern the increasing impact of differences among Member States in the implementation of exceptions, which creates legal uncertainty and has direct negative effects on the functioning of the digital single market, in view of the development of cross-border activities 10. Notes the importance of European cultural diversity, which provides opportunities rather than obstacles to the Single Market, and notes that the possible differences in the implementation of exceptions may be handled on a case-by-case basis and market driven solutions, to avoid legal uncertainty and to protect the functioning of the digital single market, in view of the development of cross-border activities;

Auch der Hinweis auf die Erfahrungsberichte von Nutzerinnen und Nutzern soll weichen, die in der öffentlichen Konsultation der EU-Kommission über Probleme beim grenzübergreifenden Zugriff auf Inhalte klagten:

MEIN BERICHT ÄNDERUNGSANTRAG 157 (VERHEYEN U.A.)
2. stellt mit Besorgnis fest, dass die überwiegende Mehrheit der Endnutzer, die an der Konsultation teilgenommen haben, über Probleme beim Versuch berichten, Zugang zu Online-Diensten über die Grenzen von Mitgliedstaaten hinweg zu erlangen, insbesondere dann, wenn technische Schutzmaßnahmen genutzt werden, um territoriale Beschränkungen durchzusetzen 2. nimmt mit Interesse den Anstieg des legalen Angebots und der Auswahl für Verbraucher seit der Umsetzung der [Urheberrechtsrichtlinie] zur Kenntnis;

In der Debatte zum Bericht zog Verheyen zur Verteidigung von „Geoblocking“ einen Vergleich:

Ich kann in Deutschland in keinem Supermarkt und in keiner Bäckerei finnisches Brot kaufen. […] Geh ich jetzt hin und fordere von der Europäischen Kommission, dass ich dieses Produkt bitteschön gefälligst in meinem Supermarkt kaufen können muss?“

Gegen die Stärkung der Urheber*Innen

Axel Voss (CDU) möchte die von mir vorgeschlagene Stärkung der Verhandlungsposition der Urheberinnen und Urheber in Form eines europäischen Urhebervertragsrechts streichen. Er stellt sich damit gegen die Interessen von Urheberverbänden wie der Initiative Urheberrecht, deren Sprecher Prof. Dr. Gerhard Pfennig in meinem Vorschlag „eine entschiedene Parteinahme zu Gunsten der Kreativen“ erkannte:

MEIN BERICHT ÄNDERUNGSANTRAG 190 (Voss)
3. erkennt die Notwendigkeit an, Urheber und ausübende Künstler für ihre schöpferische und künstlerische Tätigkeit rechtlichen Schutz zukommen zu lassen; erkennt […] die Notwendigkeit einer angemessenen Vergütung für alle Gruppen von Rechtsinhabern an; fordert eine verbesserte Rechtsstellung von Urhebern und ausübenden Künstlern bei Vertragsverhandlungen mit anderen Rechtsinhabern und Vermittlern 3. erkennt die Notwendigkeit an, Urheber und ausübende Künstler für ihre schöpferische und künstlerische Tätigkeit rechtlichen Schutz zukommen zu lassen; erkennt […] die Notwendigkeit einer angemessenen Vergütung für alle Gruppen von Rechtsinhabern an; betont hierbei die Wichtigkeit der Vertragsfreiheit

Für ein EU-Leistungsschutzrecht

Die europaweite Einführung eines Leistungsschutzrechts für Presseverleger will die CSU-Abgeordnete Niebler laut einem Änderungsantrag prüfen lassen:

MEIN BERICHT ÄNDERUNGSANTRAG 204 (Niebler)
3 g. (neu): stellt fest, dass der derzeitige Rechtsrahmen Leistungsschutzrechte für ausübende Künstler, Tonträgerhersteller, Filmhersteller und Sendeunternehmen vorsieht, nicht aber für Presseverleger; fordert die Kommission daher auf, zu analysieren, ob Leistungsschutzrechte für Presseverleger deren Arbeit im Zeitalter einer digitalisierten Medienwelt angemessen schützen und vergüten können;

Spätestens seit den Expertenanhörungen zum Leistungsschutzrecht im Bundestag besteht kein Zweifel mehr: Die Idee, die Medienbranche durch diese ‚Google-Steuer‘ querzufinanzieren, ist systematisch verfehlt. Die darauf abzielenden Gesetze in Deutschland und Spanien benachteiligen kleinere Unternehmen, ohne die erwünschten Zusatzeinnahmen zu bewirken. Diese Pläne sind nicht gescheitert, weil sie auf der falschen Ebene umgesetzt wurden, sondern weil das Leistungsschutzrecht ein völlig ungeeignetes Instrument ist!

Haftung für Links

Voss spricht sich mit Änderungsantrag Nr. 404 gegen die Haftungsfreiheit für Hyperlinks aus:

MEIN BERICHT ÄNDERUNGSANTRAG 404 (Voss)
15. betont, dass die Möglichkeit der freien Verlinkung von Quellen zu den Kernbausteinen des Internets gehört; fordert den Gesetzgeber der EU auf klarzustellen, dass der Verweis auf ein Werk mittels Hyperlink nicht Gegenstand eines Ausschließlichkeitsrechts ist, da er keine neue öffentliche Wiedergabe darstellt 15. stellt fest, dass die Möglichkeit der Verlinkung von Quellen ein Element der Internetnutzung ist und betont, dass die Verwendung eines Hyperlinks gemäß entsprechender europäischer Rechtsprechung erfolgen muss, nämlich, dass sie nicht zur Umgehung der Zugriffsschranken auf ein ursprünglich geschütztes und den Nutzern unzugängliches Werk führen darf

Statt diese Rechtsunsicherheit im Online-Alltag der Menschen in Europa zu senken, wie mein Bericht vorschlägt, will Voss sie zementieren. Das Verlinken von Inhalten ist fundamental für das Funktionieren des Internets und darf unter keinen Umständen eine Erlaubnis erfordern.

Gegen eine EU-Bildungsschranke

Bemerkenswerte Änderungsanträge kommen jedoch nicht ausschließlich von Abgeordneten der CDU: Bereits vorige Woche hatte der SPD-Mandatar Dietmar Köster zur Stellungnahme des Kultur- und Bildungsausschusses einen Änderungsantrag eingebracht, die Empfehlung einer europaweiten Bildungs- und Wissenschaftsschranke zu streichen:

Stellungnahme CULT ÄNDERUNGSANTRAG 9 (Köster)
5. Urges for the establishment of mandatory limitations and exceptions to copyright, at least with regard to the most important exceptions, such as those in the field of education, research and libraries, to allow for the more widespread dissemination of cultural content across the EU; gestrichen

Die Wichtigkeit solcher Schranken hatte zuletzt das am 25. Februar vorgestellte Gutachten zu Forschung, Innovation und Technologischer Leistungsfähigkeit Deutschlands der Expertenkommission Forschung und Innovation der Bundesregierung betont.

Hintergrund

Der digitale Binnenmarkt gehört zu den zehn zentralen Vorhaben der EU-Kommission für die aktuelle Legislaturperiode. Laut dem Mission Letter von Kommissionspräsident Jean-Claude Juncker zum Amtsantritt soll Oettinger „nationale Silos im Urheberrecht aufbrechen“.

Der Reda-Bericht setzt drei Schwerpunkte:

  1. Die Stärkung der Verhandlungsposition von Urheberinnen und Urhebern gegenüber Verwertern
  2. eine europaweite Harmonisierung der Regeln
  3. sowie ihre Anpassung an aktuelle Nutzungs- und Schaffensarten

Er fand Unterstützung von einer Reihe von Verbänden. Geäußert haben sich zum Beispiel der Dachverband europäischer Bibliotheken EBLIDA, die Verbraucherzentrale Bundesverband, der Digitalverband BITKOM sowie die Bürgerrechtsorganisation Digitale Gesellschaft.

Soweit dies durch das Gesetz möglich ist, hat der Schöpfer auf das Copyright und ähnliche oder Leistungsschutzrechte zu seinem Werk verzichtet.

6 Kommentare

  1. 1
    Klaus-Peter Böttger

    Lassen Sie sich angesichts des heftigen Widerstands in Ihren vernünftigen Vorschlägen nicht entmutigen!

  2. 2
    Sean Nowak

    Julia Reda,

    bleiben Sie bitte normal, integer, auf der Höhe der Zeit, kreativitäts- und teilhabeorientiert, und trotzen Sie den Verkorksten, Korrupten, Anachronisten, Behinderern der Kreativität und Komplizen der Verwertungsfirmen in der EVP.

    Und nehmen Sie *bitte* den Apostroph bei „Julia’s Newsletter“ raus.

    1000 Dank

    Sean Nowak

  3. 3
    Jeannette Chung

    relax. Listen to creators. No, there was no VG calling them to post. Do start to face reality, do start to acknowledge that you might have been wrong.

    • Torben Lechner

      Well, looking into the report, it clearly strenghens the creator’s position towards rightholders like for instance labels; for instance it practically decultivates total buy out contracts; how is that not in interest of creators ?
      Additionally the report paves the way for a right to remix; how is legalizing daily practive of creators not in interest of creators?
      I’d really like to know; I essentially just see advantages for creators and all other groups, except for rightholders in the report…

  4. 4

    Ich kann in Deutschland in keinem Supermarkt und in keiner Bäckerei finnisches Brot kaufen. […] Geh ich jetzt hin und fordere von der Europäischen Kommission, dass ich dieses Produkt bitteschön gefälligst in meinem Supermarkt kaufen können muss?”

    Gutes Beispiel von ihm denn das geht , wenn er halt nur zum Discounter geht und Müll zu Essen kauft dann stimmt das wohl. Aber bei Tegut bspw. kann man finnisches und schwedisches Brot kaufen.

    Schade das das Wahlvieh immer wieder solche Deppenparteien wählt :-/

  5. 5
    Lutz Wulfestieg

    Hallo Julia,
    vielen Dank für deinen Einsatz im Sinne der Bürger. Gib nicht auf und weiter so!