Kommissar Oettingers Pläne sind rückschrittlich und eine Katastrophe für das Internet. Er hat die Urheberrechtsform von Wirtschaftsinteressen vereinnahmen lassen und die Bedürfnisse von Künstler*innen und Nutzer*innen ignoriert. Der Versuch, das Internet an analoge Geschäftsmodelle anzupassen, ist zum Scheitern verurteilt. Er wird verheerende Kollateralschäden anrichten.

Das geplante EU-Leistungsschutzrecht schränkt die Meinungsfreiheit ein und schadet sowohl kleinen Verlagen als auch innovativen Startups. Dabei ist bereits absehbar, dass letztendlich niemand davon profitieren wird: Internetplattformen und deren Nutzer*innen werden aufhören, mit Anreißern oder Vorschaubildern auf europäische Nachrichtenseiten zu verlinken, wenn diese lizenzpflichtig werden. Mautstationen auf den Zubringern zu europäischen Zeitungsartikeln zu errichten wird aber nicht sinkende Einnahmen aus dem Zeitungsverkauf wettmachen, sondern vielmehr auch ihre Digitalangebote sabotieren.

Oettingers Beteuerung, Endverbraucher hätten nichts zu befürchten, ist irreführend. Auf sozialen Netzwerken geteilte Links beinhalten heutzutage automatisch einen Anreißer, der dem Vorschlag zufolge künftig lizenzpflichtig wäre – selbst 20 Jahre nach Veröffentlichung des Artikels. Eine Ausnahme für Privatpersonen ist nicht vorgesehen. Es wäre somit illegal, ohne Lizenzvereinbarung einen Zeitungsartikel von 1996 bei Facebook zu verlinken. Juncker strafte Oettingers Dementi sogar in seiner Rede zur Lage der Union Lügen: Er forderte darin Einnahmen für Verlage, „egal ob [ihre Inhalte] per Kopiermaschine veröffentlicht oder im Netz verlinkt werden.

Das Europaparlament hat ein EU-Leistungsschutzrecht in seinen Beschlüssen zum digitalen Binnenmarkt bereits mehrmals abgelehnt. Das muss es nun wieder tun. Abgeordnete aller Fraktionen haben bereits Widerspruch angekündigt.

Es bleibt aber nicht nur beim Angriff auf den Hyperlink: Neue Pflichten für Internetseiten, auf denen Nutzer*innen Inhalte hochladen, könnten sowohl für europäische Startups als auch Community-basierte Plattformen wie Wikipedia zur Existenzbedrohung werden. Vizepräsident Ansips Ankündigung, das diskriminierende Geoblocking müsse abgeschafft werden, bleibt unerfüllt: Digitale Binnengrenzen werden weiterhin zahlungswillige Europäer*innen von Online-Videotheken aussperren. Die Stimmen einer halben Million Menschen, die die Panoramafreiheit für ganz Europa forderten, wurden ignoriert.

Der einzige Lichtblick sind die vorgeschlagenen Vereinfachungen für Bildungs- und Wissenschaftseinrichtungen sowie Archive. Doch weder diese, noch die auf den letzten Drücker aus dem Hut gezauberte Idee von öffentlichem W-LAN in europäischen Städten, können die katastrophalen Pläne aufwiegen.

Soweit dies durch das Gesetz möglich ist, hat der Schöpfer auf das Copyright und ähnliche oder Leistungsschutzrechte zu seinem Werk verzichtet.

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